Eintrag in Handwerksrolle als Voraussetzung für Werbung
Selbstständige Handwerker, die für sich werben wollen, sollten sich vorher genau erkundigen, ob und in welchem Umfang sie ihre Tätigkeit bewerben dürfen.
Mit offenbar unendlicher und mitunter wohl auch krimineller Fantasie versuchen vielfältige Verlage verschiedenster Medien potentielle Kunden über den Tisch zu ziehen. Nachstehend einige alltägliche Beispiele.
Irreführung - Werkstattwerbung mit "Unfallschadensabwicklung"
Die Werbung einer Kfz-Reparaturwerkstatt mit den Behauptungen "Komplette Unfallschadensabwicklung" ist wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz unzulässig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs endgültig abgewiesen. Demnach sind am Straßenrand abgestellte Autoanhänger mit Werbeschildern nicht wettbewerbswidrig.