Insolvenzberatung

Restschuldbefreiung ab 1. Juli 2014

Am 18. Juli 2013 ist das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die damit verbundenen Änderungen der Insolvenzordnung gelten in den wesentlichen Teilen ab dem 1. Juli 2014.

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Zahlungsunfähigkeit schützt nicht vor Strafe

Bei Insolvenzen geraten Handwerker meist nicht nur in wirtschaftliche Schwierigkeiten.

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Zahlungsrisiken bei Unklarheiten zur Person des Schuldners

Beim Forderungseinzug der Mahn- und Inkassostelle der Handwerkskammer Potsdam muss vielfach festgestellt werden, dass Handwerksbetriebe durch falsche Rechnungslegung ihren Zahlungsanspruch selbst gefährden.

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