Organe und Ehrenamt
Die Handwerkskammer Potsdam ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung für das Handwerk in den Landkreisen Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie in den kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. Selbstverwaltung des Handwerks bedeutet, dass die Handwerkskammer wichtige Angelegenheiten des Handwerks in eigener Zuständigkeit entscheidet.
Die Aufgaben der Handwerkskammer sind in der Handwerksordnung sowie in ihrer Satzung geregelt. Sie vertritt die Interessen ihrer mehr als 17.500 Mitgliedsbetriebe mit ihren fast 72.000 Beschäftigten, führt gesetzlich übertragene Aufgaben wie das Führen der Handwerksrolle, im Prüfungswesen und in der Berufsbildung aus und unterstützt Handwerksbetriebe. In ihrem Bildungs- und Innovationscampus Handwerk (BIH) in Götz bietet sie umfangreiche Angebote für die Aus- und Weiterbildung im Handwerk.
Die Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das höchste Beschlussorgan der Handwerkskammer Potsdam. Ihre Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und werden alle fünf Jahre von den Betrieben und Beschäftigten des Handwerks gewählt.
Die Vollversammlung besteht aus 42 Mitgliedern:
- 28 Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberseite,
- 14 Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerseite, jeweils mit ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Vollversammlung gehören:
- die Wahl des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten,
- die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder,
- die Wahl des Hauptgeschäftsführers und seiner Stellvertretung,
- Beschluss über den Haushaltsplan,
- Feststellung der Jahresrechnung,
- Festsetzung von Gebühren und Beiträgen,
- Erlass von Regelungen zur Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung.
Die Vollversammlung tagt in der Regel zweimal im Jahr.
Präsidium und Vorstand
Der Vorstand der Handwerkskammer Potsdam setzt sich aus dem Präsidium sowie weiteren gewählten Mitgliedern zusammen. Der Vorstand bereitet die Sitzungen der Vollversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus.
Zum Präsidium gehören:
- der Präsident,
- zwei Vizepräsidenten.
Ergänzt wird der Vorstand durch:
- sechs weitere Vertreter der Arbeitgeberseite sowie
- drei weitere Vertreter der Arbeitnehmerseite.
Geschäftsführung
Die Geschäfte der Handwerkskammer werden auf der Grundlage der Beschlüsse der Vollversammlung und des Vorstandes vom Hauptgeschäftsführer und unter seiner Leitung von einem oder mehreren Geschäftsführern geführt.
Organigramm der Handwerkskammer Potsdam zum Download
Ausschüsse der Handwerkskammer Potsdam
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Potsdam kann Ausschüsse einsetzen und ihnen regelmäßige oder zeitlich begrenzte Aufgaben übertragen. Die Ausschüsse beraten die Vollversammlung fachlich und bereiten Entscheidungen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen vor.
Als ständigen Ausschüssen sind eingerichtet:
Ehrenamtliches Engagement im Handwerk
Das Ehrenamt verbindet fachliche Kompetenz mit gesellschaftlicher Verantwortung und ist eine wesentliche Grundlage der handwerklichen Selbstverwaltung.
Meisterinnen und Meister sowie Gesellinnen und Gesellen bringen ihre fachliche Erfahrung und ihre berufliche Kompetenz in die Arbeit der Handwerksorganisationen ein.
Sie engagieren sich unter anderem:
- in den Prüfungsausschüssen,
- in der Vollversammlung und weiteren Gremien der Handwerkskammer,
- in den Vorständen der Innungen,
- in den Kreishandwerkerschaften,
- in den Landesinnungsverbänden und
- in den Bundesorganisationen des Handwerks.
Durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit sichern sie die Qualität der beruflichen Bildung und des Prüfungswesens, stärken die Selbstverwaltung und wirken an der Weiterentwicklung des Handwerks mit.
Mehr als 1.000 Ehrenamtliche im Kammerbezirk
Im Bezirk der Handwerkskammer Potsdam engagieren sich mehr als 1.000 Handwerkerinnen und Handwerker ehrenamtlich. Sie übernehmen Verantwortung für ihren Berufsstand, geben berufliche Erfahrungen weiter und leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfte- und Nachwuchssicherung.
Das Ehrenamt eröffnet zugleich die Möglichkeit, Entscheidungen mitzugestalten, fachliche Interessen einzubringen und sich für die Gemeinschaft des Handwerks einzusetzen. Dieses Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil einer starken, demokratisch legitimierten und praxisnahen Selbstverwaltung.