Rechnungsprüfungsausschuss der Handwerkskammer Potsdam
Die Handwerkskammer Potsdam hat entsprechend der satzungsrechtlichen Vorgaben einen Rechnungsprüfungsausschuss als ständigen Ausschuss gebildet. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat insbesondere die Jahresrechnung der Handwerkskammer zu prüfen und darüber der Vollversammlung zu berichten.
Nach der Satzung der Handwerkskammer Potsdam besteht der Rechnungsprüfungsausschuss aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Zwei Mitglieder müssen Arbeitgebervertreter sein, ein Mitglied muss Arbeitnehmervertreter sein.