Elektronischer Berufsausweis - eBA und SMC-B für Betriebe im Gesundheitshandwerk
Anschlusspflicht an die Telematikinfrastruktur bis spätestens 1. Oktober 2027
Nach der aktuellen Gesetzeslage müssen alle Hilfsmittelerbringer der betroffenen Gesundheitshandwerke spätestens bis zum 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Betroffen sind Betriebe der Augenoptik, Hörakustik, Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik sowie Friseurbetriebe, die ärztlich verordnete Zweithaarversorgungen anbieten. Für Zahntechniker ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur freiwillig.
Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur und die elektronische Abrechnung von Verordnungen wird eine Institutionskarte (SMC-B) benötigt. Ein elektronischer Berufsausweis (eBA) kann von qualifizierten Betriebsinhabern oder qualifizierten fachtechnischen Betriebsleitern der betroffenen Gesundheitshandwerke freiwillig beantragt werden.
Für das Zahntechnikerhandwerk gilt eine Besonderheit: Entscheidet sich ein Betrieb freiwillig für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur, sind sowohl der elektronische Berufsausweis (eBA) als auch die SMC-B verpflichtend. Der eBA ist in diesem Fall Voraussetzung für die Beantragung der SMC-B.
Warum ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlich?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das geschützte digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Sie verbindet Leistungserbringer sicher miteinander und ermöglicht den datenschutzkonformen Austausch medizinischer Informationen sowie die elektronische Kommunikation zwischen den beteiligten Einrichtungen.
Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, digitale Prozesse im Gesundheitswesen effizienter und sicherer zu gestalten. Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten hat dabei höchste Priorität. Deshalb verpflichtet der Gesetzgeber bestimmte Hilfsmittelerbringer der Gesundheitshandwerke zum Anschluss an die TI.
Ab wann können eBA und SMC-B beantragt werden?
Die Beantragung von eBA und SMC-B ist ab dem 9. Juli 2026 über das Kundenportal der Handwerkskammer Potsdam möglich.
- Augenoptiker,
- Hörakustiker,
- Orthopädietechniker,
- Orthopädieschuhtechniker sowie
- Friseure, die ärztlich verordnete Zweithaarversorgungen anbieten.
eBA und SMC-B über das Kundenportal beantragen
Unterstützung bei der Antragstellung
Sie benötigen Unterstützung bei der Registrierung oder der Beantragung von eBA und SMC-B? Die Registrierung im Kundenportal und die anschließende Antragstellung können zunächst komplex wirken. Die Handwerkskammer Potsdam begleitet Sie dabei gerne persönlich.
Wenn Sie Hilfe benötigen, senden Sie einfach eine E-Mail an info@hwkpotsdam.de. Anschließend vereinbaren wir einen gemeinsamen Online-Termin und unterstützen Sie Schritt für Schritt bei
- der Registrierung im Kundenportal,
- der Beantragung des elektronischen Berufsausweises (eBA), sofern erforderlich,
- der Beantragung der Institutionskarte (SMC-B).
Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle Schritte korrekt durchgeführt und die Anträge vollständig ausgefüllt werden.