Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige

Seit 1. Januar 2009 besteht für alle Selbstständige eine Pflicht zur Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt bereits seit dem 1. April 2007 die Versicherungspflicht für alle, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben.

Seit Januar 2009 werden nun entsprechend auch alle Personen versicherungspflichtig, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Ob jemand dem gesetzlichen oder dem privaten Versicherungssystem zugeordnet wird, hängt insbesondere davon ab, wie er zuletzt versichert war.

Hauptberuflich Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, müssen seit 1. Januar 2009 zudem ihren Krankengeldanspruch neu absichern. Entweder sie nutzen Wahltarife ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder es wird eine private Absicherung gewählt. Dafür zahlen die hauptberuflich Selbstständigen in der GKV ab 1. Januar 2009 nur noch den reduzierten Beitragssatz von 14,9 %.

Marcel Pissarius

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