Soka-Bau - Neue Sozialkassenbeiträge

Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes haben, die Sozialkassenbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2014 erhöht.

Der Sozialkassenbeitrag in den neuen Bundesländern erhöht sich um 0,6 auf 17,2 Prozent des jeweiligen Bruttolohnes. Der Beitrag in den alten Bundesländern erhöht sich um 0,6 auf 20,4 Prozent. Für Berlin West gilt ein Beitrag von 26,55 Prozent und für Berlin Ost ein Beitrag von 23,35 Prozent.

Die Erhöhung wird von den Tarifvertragsparteien damit begründet, dass der bisherige Beitragssatz noch nicht die Leistungen aus der neuen Mindesturlaubsvergütung enthalte.

Bestimmte Gewerke, die kein Bauhauptgewerk sind, wie beispielsweise Tischler und Metallbauer, die aber wegen ihrer Tätigkeit am Sozialkassenverfahren des Baugewerbes teilnehmen müssen, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Teilnahme ausgenommen werden, wenn sie über eine entsprechende Innungsmitgliedschaft Mitglied im jeweiligen Bundesverband werden.

Auskünfte, ob eine solche Mitgliedschaft von der Teilnahme am Sozialkassenverfahren befreit, erteilen die Innungen oder der Landesinnungsverband.

Marcel Pissarius

Rechtsberater

Schwielowseestraße 58

14548 Schwielowsee OT Caputh

Tel. +49 331 3703-162

Fax +49 331 3703-8162

marcel.pissarius--at--hwkpotsdam.de

Odilia Singer

Rechtsberaterin

Charlottenstraße 34-36

14467 Potsdam

Tel. +49 331 3703-132

Fax +49 331 3703-8132

odilia.singer--at--hwkpotsdam.de