Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen für die Überbetriebliche Unterweisung der Lehrlinge sind entsprechende Beschlüsse (Pflichterklärungen) der Vollversammlung der Handwerkskammer Potsdam.

Die Handwerkskammer organisiert die Überbetriebliche Lehrlingsausbildung in fachlicher Hinsicht mit den betreffenden Innungen.

Für die Auszubildenden, für die es im Kammerbezirk keine Möglichkeit der überbetrieblichen Ausbildung gibt, unterhält die Handwerkskammer umfangreiche Kontakte zu geeigneten Bildungszentren in anderern Kammerbezirken und vermittelt entsprechende Lehrgänge.

  • Auskünfte über die Inhalte der überbetrieblichen Unterweisung der Lehrlinge
  • Finanzierung der Lehrgänge
  • Lehrgangsorganisation

Die überbrieblichen Lehrlingsunterweisungen im Handwerk werden durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und durch ESF-Förderprogramme (Förderperiode 2021 – 2027) gefördert. Ziel der Richtlinie ist es, Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben zu ermöglichen. Das Vorhaben dient dazu, die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu stärken, die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb zu verbessern und die Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in Ausbildung zu steigern. Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen dienen der Ergänzung der betrieblichen Ausbildung im Handwerk.

Ziele und (erwartete) Ergebnisse: Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem auf der Grundlage der PAV-Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie – Förderung von Teilnehmenden an überbetrieblichen Kursen im Handwerk im Jahr 2024 und deren Internatsunterbringung

Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.


Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung. Er fördert die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und bei der beruflichen Bildung und Qualifizierung.

Kofinanziert von der Europäischen Union_POS

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Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Zusatz gefördert durch und dem Untersatz: auffgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages



Investition in Ihre Zukunft gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg.
Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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Auszubildende aus dem Bundesland Berlin werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gefördert.



Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk für die Beschulung von Berliner Auszubildenden Einhaltung des Landesmindestlohns

Seit dem 17.07.2022 gilt in Berlin der Mindestlohn in Höhe von 13,00 Euro je Stunde (§ 9 Abs. 1 Mindestlohngesetz für das Land Berlin (LMiLoG Bln)* und liegt damit über dem Bundesmindestlohn. Gemäß § 7 LMiLoG Bln gewährt das Land Berlin Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Empfänger*innen sich verpflichten, ihren Arbeitnehmern*innen (ohne Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz)** mindestens den Landesmindestlohn nach § 9 LMiLoG Bln zu zahlen. Die genannte Verpflichtung ist einzuhalten. Anderenfalls kann es zur Folge haben, dass eine Förderung abgelehnt oder eine gewährte Förderung zurückgenommen wird. Auf Verlangen sind der Bewilligungsstelle anonymisierte Lohnnachweise vorzulegen. Wir bitten um eine umgehende Rückmeldung an uns, sofern Sie die Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes nicht einhalten.

* Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz - LMiLoG Bln) vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 922) zuletzt geändert durch Art. 8 G zur Änd. des Bürger- und PolizeibeauftragtenG und weiteren Gesetze vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30)
** Hier sind alle Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, auch die Ungeförderten, inbegriffen. Arbeitnehmer*in im Sinne des LMiLoG Bln ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigte*r gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbstständiger Arbeit im Inland zu erbringen sind (§ 3 Abs. 1 LMiLoG Bln). Als Arbeitnehmer*innen gelten nicht Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungszieles eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, sowie Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 221 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 3 Abs. 2 LMiLoG Bln).




Stätten der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Kammerbezirk Potsdam



Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben. Die ÜLU-Kurse sind berufsspezifisch und praktisch vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr. Sie werden in den Bildungszentren der Handwerksorganisationen bzw. in der von der Handwerkskammer beauftragten Ausbildungsstätte durchgeführt. Die ÜLU stellt ein breites, einheitliches Ausbildungsniveau sicher und reagiert schnell auf moderne Technologien und Verfahren.

Die Kosten werden von den Ausbildungsbetrieben getragen und ggf. durch Zuschüsse des Bundes, Landes und Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) ermäßigt. Für weitergehende Informationen informieren Sie sich bitte auf der ESF-Website des MWAE.



Ansprechpartner für die ÜLU am BIH Götz

Aus Gründen der Lesbarkeit werden die Bereiche in männlicher Schreibweise angegeben. Sie stehen stets stellvertretend für die diverse, weibliche und männliche Bezeichnung.


Andreas Linsdorf
Teamleiter
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung / Kaufmännischer Bereich

Tel. +49 33207 34218

Fax +49 33207 34333

andreas.linsdorf--at--hwkpotsdam.de

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Britta Lüdersdorf-Götsch
Sachbearbeiterin für die Bereiche: Elektroniker, Tischler, Anlagenmechaniker SHK, Büromanagementkaufleute, Friseur, Maler/Lackierer

Tel. +49 33207 34-402

Fax +49 33207 34-6402

britta.luedersdorf-goetsch--at--hwkpotsdam.de

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André Schade
Sachbearbeiter für den Bereich: Metallbauer, Land- und Baumaschinenmechaniker

Tel. +49 33207 34-261

Fax +49 33207 34-6261

andre.schade--at--hwkpotsdam.de

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Julia Zacher
Sachbearbeiterin für die Bereiche: Kfz-Mechatroniker, Karosserie- und Fahrzeugbauer

Tel. +49 33207 34 210

Fax +49 33207 34 6210

julia.zacher--at--hwkpotsdam.de

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Unsere Ausbildungsberater

Maria Wilke
Ausbildungsberatung

Tel. +49 331 3703-163

Fax +49 331 3703-8163

maria.wilke--at--hwkpotsdam.de

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Simone Kahle
Ausbildungsberatung

Tel. +49 331 3703-191

Fax +49 331 3703-8191

simone.kahle--at--hwkpotsdam.de

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Gabriele Bock
Ausbildungsberatung

Tel. +49 33207 34 118

Fax +49 33207 34 8118

gabriele.bock--at--hwkpotsdam.de

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