Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

Seit Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Verbrauchern u.a. auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Auskunft darüber geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen. Hierüber haben wir Sie zuletzt mit unserem Newsletter vom 18. Januar 2017 unterrichtet und entsprechende Muster auf www.hwk-potsdam.de im Kundenportal (Login-Bereich) zur Verfügung gestellt.

Inzwischen wurde vom Immobilienverband Deutschland (IVD) und dem Verband Privater Bauherren (VPB) eine Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten in Bauangelegenheiten nach den Anforderungen des VSBG gegründet und beim Bundesamt für Justiz akkreditiert.

Laut Verfahrensordnung der Stelle ist sie für Streitigkeiten zuständig, „die ihren Grund in einem Verbrauchervertrag haben,

  1. durch den der Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird (Verbraucherbauvertrag),
  2. der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbau-recht zu bestellen oder zu übertragen (Bauträgervertrag)“.

Angesichts dieses Zuständigkeitsbereichs geht die Stelle in Bauangelegenheiten der Allgemeinen Schiedsstelle in Kehl vor. Der Hinweis auf die spezielle Stelle ist von Bauunternehmern in ihren AGB und auf ihrer Webseite jedoch nur dann vorzunehmen, wenn sich der Betrieb bereit erklärt, an diesem Verfahren teilzunehmen. Daneben beschränken sich die praxisrelevanten Auswirkungen dieser Schlichtungsstelle hauptsächlich auf die Informationspflicht des § 37 VSBG. Hiernach sind Unternehmer stets verpflichtet, den Verbraucher nach Entstehen einer Streitigkeit selbst dann auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sie sich nicht an solchen Verfahren beteiligen.

Die entsprechenden Muster sind von uns im Kundenportal für registrierte Mitgliedsbetriebe unter „Mein Betrieb“ >> „Downloads“ eingestellt worden.

 

Odilia Singer
Rechtsberaterin

Tel. +49 331 3703-132

Fax +49 331 3703-8132

odilia.singer--at--hwkpotsdam.de

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