Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung
Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Tischler-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
- die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I),
- die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
- die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III)
- die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
Teil II - Fachtheoretischer Teil - 0. Vorbereitungsmodul
- Gewerkespezifische mathematische - physikalisch Grundlagen
- 1. Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik
- Fertigungskonzepte und Umsetzungsmöglichkeiten
- Grundlagen der Gestaltung
- Entwurfs- und Zeichentechnik
- Produktentwicklung
- Anforderungen an Konstruktionen
- 2. Montage und Instandhaltung
- Montage-Ablaufplan
- Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik
- Überwachung und Endabnahme
- Instandhaltung
- Koordination von Montageleistungen
- Montagetechniken
- objektbezogene Schutzmaßnahmen
- Schließ- und Schutzsysteme
- 3. Auftragsabwicklung
- Auftragsbeschaffung
- Angebotserstellung
- Arbeitsplanung
- Regelwerke
- Material- und Betriebsmitteleinsatz
- Fertigungsunterlagen
- Vergabe von Unteraufträgen
- Technikeinsatz
- Datenermittlung und Kalkulation
- Umgang mit Produkten
- 4. Betriebsführung und -organisation
- Ermittlung der Betriebskosten
- Marketing
- Qualitätsmanagement
- Personalwirtschaft
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Planung von Betriebsstätten und der Logistikprozesse
- Kooperation
Teil I - Fachpraktischer Teil
Der Teil I dient der praktischen Vorbereitung auf eine Situationsaufgabe (Arbeitsprobe) sowie die Vorbereitung auf das Meisterprüfungsprojekt, welches aus der Planung, Dokumentation, Kalkulation und der praktischen Umsetzung der jeweiligen Meisterprüfungsaufgabe besteht.
*Bitte berücksichtigen Sie, dass die zu absolvierende Meisterprüfung i.d.R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt. In den Kombikursen (Teil I+II bzw. Teil III+IV) wird jeweils die letzte Meisterprüfung nach Kursende durchgeführt. Konkrete Informationen zu allen Fragen der Prüfung und Prüfungsterminen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüsse von den zuständigen Mitarbeitenden.