Tarifregister Berlin-Brandenburg

Beim Gemeinsamen Tarifregister - einer Einrichtung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg - können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die aktuellen Tariflöhne informieren.

Gegenwärtig stehen aus ca. 200 Wirtschaftsbereichen über 5.000 Branchentarifverträge, die in Berlin und/oder Brandenburg bzw. deutschlandweit gelten, zur Informationserteilung zur Verfügung.

Wichtig ist auch die Frage, ob es in dem betreffenden Bereich allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gibt, denn diese gelten für alle Arbeitgeber. Lohntarifverträge sind übrigens sehr selten allgemeinverbindlich (Ausnahmebeispiele: Gebäudereinigerhandwerk, Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk).

Wenn ein Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, können Branchentarifverträge natürlich nur Richtschnur sein und Anhaltspunkte für die Gestaltung der Arbeitsverträge im eigenen Unternehmen bieten.

Gibt es in einem Wirtschaftsbereich keine Branchentarifverträge, kann man sich möglicherweise an Haus- oder Firmenverträgen anderer Unternehmen orientieren. Knapp 2.300 Unternehmen in Berlin und Brandenburg haben solche Haustarifverträge abgeschlossen, über die man sich ebenfalls im Tarifregister erkundigen kann.


Das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg ist erreichbar:

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
Referat IV E
Oranienstraße 106
10969 Berlin

Email: tarifregister@senias.verwalt-berlin.de,
Internet: www.berlin.de/sen/arbeit/tarifregister/ 
Tel.: (030) 90 28 14 57

Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag, Freitag: 9 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 14 bis 18 Uhr