Sind der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei?

Es handelt sich bei beiden Tagen nicht um gesetzliche Feiertage.

Für alle Arbeitsverhältnisse, für die es keine tarifvertragliche Vereinbarungen gibt, gelten die Regelungen des jeweiligen Arbeitsvertrages und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (u.a. Arbeitszeitgesetz, Feiertagsgesetze).

Nur wenn im Arbeitsvertrag der 24. und/oder 31. Dezember als Urlaubstage oder arbeitsfreie Tage vereinbart sind, sind Urlaub (mit Lohnanspruch) oder arbeitsfreie Tage (ohne Lohnanspruch) zu gewähren.

Als Beispiel für eine abweichende tarifvertragliche Bestimmung sei beispielhaft auf den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV Bau) verwiesen: Findet dieser Anwendung, gilt nach Ziff. 1.7 BRTV Bau, dass der 24. und 31. Dezember 2012 arbeitsfrei sind und der Lohnanspruch für diese beiden Tage entfällt.

Odilia Singer

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