Handwerksrelevante Neuregelungen im Führerscheinrecht

In Deutschland gelten seit Jahresbeginn neue Regelungen im Führerscheinrecht für Fahrer von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen. Betroffene sollten sie unbedingt kennen, es drohen sonst harte Strafen. Hintergrund der Änderungen ist die Anpassung des deutschen Führerscheinrechts an Bestimmungen der 3. Führerscheinrichtlinie der EU. Die neuen Regelungen treffen Inhaber von Führerscheinen, die ab 19. Januar 2013 - dem Inkrafttreten der 3. Führerscheinrichtlinie – eine neue Fahrerlaubnis erteilt bekommen haben.

Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die neuen Regelungen werden ohne Übergangszeitraum sofort gültig. Bei Zweifelsfällen kontaktieren Sie daher bitte umgehend die nächste Führerscheinbehörde.

Die neuen Regelungen betreffen hauptsächlich die Erlaubnis zum Führen von Klein-LKW und Fälle der Personenbeförderung.

Befristung von C1 und C1E auf 5 Jahre

Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E werden nunmehr grundsätzlich auf 5 Jahre befristet und nur nach Vorlage der Bescheinigung einer Gesundheitsprüfung verlängert. Dies betrifft vor allem Fahrerinnen und Fahrer von Nutzfahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Betroffen sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse der genannten Klassen. Die betroffenen Personen müssen sich nunmehr alle 5 Jahre einer Gesundheitsprüfung unterziehen und die Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragen. Bitte denken Sie rechtzeitig an die anstehende Verlängerung.

Für alle anderen Fahrer gilt Bestandsschutz: Alle Besitzer von Führerscheinen der Klassen C1 und C1E, die vor dem 19. Januar 2013 erworben wurden, sind von den Neuregelungen nicht betroffen. Für diese Personen gilt weiterhin, dass eine regelmäßige Gesundheitsprüfung und Führerscheinverlängerung erst mit Erreichen des 50. Lebensjahres notwendig wird.

Fahrzeuge zur Personenbeförderung über 3,5 Tonnen

Zur Lenkung von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind (z. B. schwere Kleinbusse), ist zukünftig die Fahrerlaubnisklasse D1 notwendig und zwar unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze. Entscheidend ist hier die überwiegende Zweckbestimmung, wie sie auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Nicht betroffen sind Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung. Besitzer von C1/C1E oder C/CE Führerscheinen dürfen ab 2017 diese Fahrzeuge nicht mehr lenken. Es besteht jedoch auch hier Bestandsschutz für Personen, die diese Führerscheine bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erworben haben.