Aushangpflichtige Arbeitsgesetze

Aushangpflichten für Arbeitgeber

Durch Aushänge im Betrieb sollen die Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften in unterschiedlichen Gesetzen, die dem Arbeitgeber aufgeben den Arbeitnehmern eine Kenntnisnahme der einschlägigen Vorschriften zu ermöglichen. Je nach Regelung soll dies in geeigneter Weise durch Auslegen, Aushängen oder Bekanntmachung geschehen. Für den Arbeitgeber ist eine genaue Lektüre der jeweiligen Vorschriften daher unerlässlich, um die unterschiedlichen Vorgaben entsprechend umsetzen zu können. In jedem Fall muss für den Arbeitnehmer die Möglichkeit bestehen, sich ohne Schwierigkeiten über den aushangpflichten Inhalt zu informieren. Üblicherweise erfolgt ein Aushang an einem "schwarzen Brett" oder eine Auslage an einer allgemein zugänglichen Stelle des Betriebes, etwa der Kantine, Aufenthalts- oder Pausenräumen. Es besteht teilweise auch die Möglichkeit der Bekanntmachung über das Intranet, wenn jeder Mitarbeiter hierzu Zugang hat und Vorkehrungen zum Schutz vor Änderungen bestehen. Nicht ausreichend ist in vielen Fällen ein Hinterlegen bzw. Vorhalten im Personal- oder Lohnbüro.

Besteht ein Betriebsrat, ist dieser über den Aushang zu unterrichten. Sind von dem Aushang ausländische Mitarbeiter betroffen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kann das eine (zusammenfassende) Übersetzung erforderlich machen.

Gesetzliche Aushangpflichten

Es bestehen zahlreiche gesetzliche Vorschriften, aus denen sich Aushangverpflichtungen für den Arbeitgeber ergeben, bspw. im Arbeitszeitgesetz, im Ladenschluss-, Heimarbeits-, Tarifvertrags- oder Mutterschutzgesetz.

Freiwillige Aushänge

Weiterhin besteht die Möglichkeit, freiwillige Aushänge vorzunehmen. Die Grenze hierfür ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer oder Dritter. Außerdem darf der Aushang nicht zu einer Missachtung der Fürsorgepflicht oder der betriebsverfassungsrechtlichen vertrauensvollen Zusammenarbeit führen.

Verstöße gegen die Aushangpflicht

Kommt der Arbeitgeber seiner Aushangpflicht nicht nach, kann dies zu unterschiedlichen Folgen führen, bspw. zur Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt des Schadens geworden ist. Bei den meisten Vorschriften stellt eine Verletzung der Aushangverpflichtungen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Sind betriebsverfassungsrechtliche Regelungen betroffen, können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche bestehen. Verstöße im Zusammenhang mit Wahlen können eine Anfechtbarkeit der Wahl zur Folge haben.

Tipp

Zahlreiche Verlage bieten Sammlungen der aushangpflichten Gesetze an. Diese sind im Handel bzw. im Internet erhältlich und oft bereits zum Aushang entsprechend vorbereitet. Alle Gesetzestexte können kostenlos unter www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.