Wahlprüfsteine zur brandenburgischen Landtagswahl 2019

Der Handwerkskammertag des Landes Brandenburg vertritt die gemeinsamen handwerkspolitischen Interessen der drei ihm angehörenden Handwerkskammern. Zu den Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg - und Potsdam gehören etwa 39.000 Handwerksbetriebe mit ca. 160.000 Erwerbstätigen. In diesen Betrieben wird jährlich ein Umsatz von mehr als 14 Milliarden Euro erwirtschaftet. Nach der Landtagswahl 2019 in Brandenburg müssen entschlossen die Weichen für eine erfolgreiche handwerks-, mittelstands- und wirtschaftsfreundliche Politik für die nächsten Jahre gestellt werden. Der Handwerkskammertag des Landes Brandenburg hat deshalb seine wichtigsten Forderungen als Wahlprüfsteine und als Handlungsanleitung für die nächste Legislaturperiode zusammengestellt. Sie sollen den Wirtschaftsstandort Brandenburg stärken, um die in den nächsten Jahren anstehenden Herausforderungen bewältigen zu können.

1. Wirtschaft

Bewährte Förder- und Unterstützungsangebote für das Handwerk (z. B. Meistergründungsprämie, Meisterbonus) sind beizubehalten und ziel- und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Insbesondere die Fördermaßnahmen zur rechtzeitigen Sensibilisierung und Unterstützung der zunehmenden Betriebsnachfolgen, sowohl für die Übergeber- als auch Übernehmerseite, sind zeitnah und nachhaltig umzusetzen und zu verstetigen. Darüber hinaus ist der Zugang zu geeigneten und mittelstandsfreundlichen Finanzierungen für das Handwerk entscheidend für die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der brandenburgischen Handwerksbetriebe. Förderdarlehen und Zuschüsse der Investitionsbank Brandenburg sowie die Unterstützung durch die Bürgschaftsbank Brandenburg sind hierfür geeignete und bewährte Instrumente. Der bestehende Fördermix aus Eigenkapital, Darlehen und Zuschussförderung sollte beibehalten werden, wobei der Schwerpunkt auf der Vergabe von Zuschüssen liegen sollte, da diese Eigenkapital stärkend wirken und die Kreditvergabe erleichtern. Vorrangig sollte die Einführung unbürokratischer Förderpauschalen genutzt werden. Bei allen Fördermitteln ist ein geringer bürokratischer Aufwand zu garantieren. Die Wirtschaftsförderung sollte branchenoffener gestaltet werden und sich nicht ausschließlich auf ausgewählte Branchen oder Cluster konzentrieren.

Brandenburg muss seinen Einfluss bei Bund und EU nutzen, um dort eine handwerksfreundliche Politik zu erreichen. Der Handwerkskammertag des Landes Brandenburg bemängelt, dass die Wirtschaftsförderung insbesondere für Maßnahmen aus den europäischen Strukturfonds mit ihren Vorgaben für die Antragstellung und Verwendungsnachweisführung zu bürokratisch ist und einer mittelstandsfreundlichen Reform bedarf. In der aktuellen und kommenden Förderperiode ab 2021 sind die Interessen der Wirtschaft zu sichern und zu stärken. Die Mittel aus den europäischen Strukturfonds müssen effizient eingesetzt werden. Die möglichst vollständige Kofinanzierung durch Landesmittel und durch Einbeziehung anderer öffentlicher und privater Mittel ist sicherzustellen. Der „Brexit“ darf nicht zu Nachteilen der Unterstützung des brandenburgischen Handwerks führen.

Die territoriale Zusammenarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Politik und des europäischen Verständnisses. Daher sollen transnationale Projekte weiter gefördert und in den Grenzräumen weiterhin eigene Programme geschaffen werden. Die Komplexität der Verfahren sollte reduziert werden. Gerade für die vielen kleinen und mittelständischen Handwerksunternehmen im Land Brandenburg ist der Schritt in die Außenwirtschaft und die Erschließung internationaler Märkte eine große Chance, aber auch eine besondere Herausforderung. Im Rahmen der für die neue Förderperiode zur Verfügung stehenden Mittel sollten für die Außenwirtschafts- und Markterschließungsförderung Fördermittel bedarfsgemäß zur Verfügung stehen.

Die Aufhebung der Meisterpflicht in zahlreichen Handwerken hat dazu geführt, dass die Zahl der Kleinstbetriebe deutlich gestiegen und die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in diesen Gewerken stark rückläufig ist; insbesondere die Ausbildungsleistung in diesen Berufen ist auf einem niedrigen Niveau angekommen. Wir fordern die Unterstützung des Landes Brandenburg bei der Änderung der Handwerksordnung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in einschlägigen Handwerken, insbesondere im Gesetzgebungsprozess des Bundesrates.

Das brandenburgische Handwerk fordert, eine Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauerhandwerks sowie des Zimmererhandwerks einzuführen. Mit den erworbenen Kenntnissen sind diese bestens befähigt, „kleinere“ Bauvorhaben zu planen. Dies trägt deutlich zur Bürokratieentlastung bei und beschleunigt Bauvorhaben. Mit den erworbenen Kenntnissen sind diese bestens befähigt, „kleinere" Bauvorhaben zu planen. Zahlreiche Bundesländer gehen auf diese fachlichen Argumente seit Jahren ein und haben in ihren Bauordnungen die „kleine" Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister verankert. Dazu zählt vor allem auch Berlin. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum diesem Personenkreis nicht auch in Brandenburg die Möglichkeit gegeben werden soll, als Entwurfsverfasser*innen für einen bestimmten Katalog von kleineren baulichen Anlagen tätig zu werden.

2. Digitalisierung

Der Digitalisierungsprozess hat schon heute alle Lebensbereiche eines Unternehmens erfasst und ist Voraussetzung für die zukunftssichere Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Deshalb ist besonderes Augenmerk auf eine gezielte Förderung zur Schaffung einer modernen und leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur – auch für den ländlichen Raum – zu legen, damit es keine „weißen Flecken“ mit nur unzureichendem Digitalisierungsgrad mehr gibt. Um die Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiter bei der Digitalisierung zu unterstützen, sind niedrigschwellige und unkomplizierte Förderprogramme und spezielle landesgeförderte Digitalisierungsberater zu begrüßen.

3. Arbeit

Die Landesregierung hat günstige Rahmenbedingungen für zukunftsfähige und gute Arbeitsplätze zu schaffen und alles dafür zu tun, bestehende Arbeitsplätze zu sichern.

Das Handwerk zeichnet sich in besonderer Weise durch ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber den Beschäftigten aus. Die Sozialpartnerschaft ist die Basis für den Erfolg im Wettbewerb und die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte.

Tarifverträge sind ein wesentlicher Bestandteil von „Guter Arbeit“. Eine hohe Tarifbindung sichert Arbeitsplätze und stärkt somit die Betriebe. Voraussetzung dafür sind starke Innungen, Verbände und Gewerkschaften. Diese zu stärken und dadurch Altersarmut zu verhindern muss Ziel der Landesregierung sein. Das Land kann die Tarifstruktur stärken, indem das Zustandekommen allgemeinverbindlicher Tarifverträge und deren Durchsetzung unterstützt werden. Dies kommt insbesondere regional arbeitenden, tarifgebundenen Handwerksbetrieben zugute, die gute Arbeit und Ausbildung auch im ländlichen Raum bieten.

Brandenburg muss sich intensiver um ausländische Auszubildende und Fachkräfte bemühen und sich für ihre persönliche und berufliche Integration einsetzen, insbesondere die Durchführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist zu begrüßen.

Die überbetrieblichen Ausbildungszentren des Handwerks müssen mit dem Blick auf die Digitalisierung zukunftssicher gemacht werden. Weiterhin müssen die Kurse der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) gefördert werden, da diese maßgeblich zur Erlangung der vollständigen Kenntnisse für einen erfolgreichen Berufsabschluss beitragen.

4. Bildung

Die berufliche Bildung ist verstärkt in den Fokus der Bildungspolitik zu nehmen. Sie ist gleich wichtig und gleich wertvoll wie die akademische Bildung und muss deshalb die gleiche Aufmerksamkeit erhalten. Die Förderung der beruflichen Bildung ist demzufolge sachgerecht auszubauen.

So muss in allen Schulformen mit der Berufs- und Studienorientierung frühzeitig begonnen werden. Sie muss außerdem verstärkt in die Lehrpläne der Gymnasien aufgenommen werden. Der allgemeinbildende Schulunterricht ist insgesamt verstärkt an fachlichen Kenntnissen auszurichten; ein geeignetes Mittel hierzu sind die Schülerbetriebspraktika. Die Berufs- und Studienorientierung muss unter Einbindung der Werkstätten der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks sowie der Handwerksunternehmen erfolgen. Dies muss entsprechend finanziell gefördert werden.

Auch sind die beruflichen Potenziale von geflüchteten Menschen besser zu nutzen. Leistungsschwächere oder behinderte Jugendliche müssen verstärkt gefördert werden.

Der Ausbau dualer Studiengänge an brandenburgischen Hochschulen müssen weiter ausgebaut bzw. verstetigt werden. Das Angebot an diesen Studiengängen muss öffentlich bekannt gemacht werden.

Durch Unterstützung der Mobilität der Auszubildenden wird die Attraktivität der dualen Ausbildung erhöht , städtische und ländliche Regionen werden dadurch gestärkt. Die Gewährung des Mobilitätszuschusses soll nur bei Ausbildungsverhältnissen in brandenburgischen Betrieben gewährt und wie ein „Semesterticket“ für den gesamten Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg ausgestaltet werden. Wo die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz zu Betrieben und Berufsschulen unzureichend ist, müssen neben dem Azubiticket flexible Mobilitätsunterstützungen gewährt werden.

Die bestehenden Berufsschulstandorte und deren qualitative Weiterentwicklung müssen gesichert werden. Hierzu zählen die materielle und personelle Ausstattung der Oberstufenzentren. Weiterhin sollten bestehenden Gastschülerabkommen und bilaterale Regelungen zwischen Brandenburg und Berlin enger gefasst werden und deren Auslegung stärker reguliert werden.

Die berufliche Weiterbildung sollte durch Bildungsschecks und Weiterbildungsprogramme auch zukünftig gefördert wer-den. Ziel muss es hierbei sein, dass die berufliche Bildung der akademischen Bildung auch in finanziellen Aspekten gleichgestellt wird. Wir fordern daher, die Meisterausbildung zu fördern (Meisterbonus), bis eine Bundesregelung eine hundertprozentige Förderung sicherstellt.

Das Handwerk ist auf das ehrenamtliche Engagement angewiesen, deshalb sollten z. B. Prüfer und Dozenten mit niedrigschwelligen finanziellen Vorteilen stärker unterstützt wer-den.

5. Energie und Strukturwandel

Das Handwerk setzt auf eine ausgewogene Energieversorgung mit den Schwerpunkten Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Bezahlbarkeit. Deshalb ist die Energiestrategie des Landes weiterzuentwickeln, um zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes beizutragen. Zugleich prägt die Energiewende den Strukturwandel, vor allem in der Lausitz. Für eine erfolgreiche Strukturentwicklung müssen schnellstmöglich Maßnahmen zur Schaffung einer Modellregion „Lausitz“ mit besonderen Rahmenbedingungen und Investitionsanreizen ergriffen werden. Der Zukunftswandel muss durch ein Planungs- und Umsetzungsbeschleunigungsgesetz vorangetrieben werden. Mit neuer Infrastruktur sollen neue Perspektiven und Verbindungen geschaffen werden. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Entwicklung der Zukunftsregion mit der Installation von Modellprojekten der Wirtschaft anzutreiben. Die Strukturentwicklung ist mit auskömmlichen Mitteln zu begleiten. Der Stromnetzausbau ist zu beschleunigen, Versorgungssicherheit zu garantieren und Speichertechnologien sind voranzubringen. Betriebliche Maßnahmen zur effizienten Energieverwendung sollten gezielt unterstützt und bewährte Förderprogramme fortgesetzt werden.

6. Landesentwicklung und Verkehr

Handwerkliche Betriebe prägen in großer Vielfalt die Wirtschaft der ländlichen Räume und sichern maßgeblich die Versorgungsstrukturen und das gesellschaftliche Leben in Dörfern und Kleinstädten. Gerade in ländlichen Räumen tra-gen die regional verankerten kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks zu sozialer und wirtschaftlicher Stabilität bei. Ländliche Räume sind aus Sicht des Handwerks keine Resträume, sondern Zukunftsräume mit großen Entwick-lungsmöglichkeiten. Dafür müssen aber zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Wachstum und Innovation geschaffen werden – im Hinblick auf Fachkräftesicherung, Bildungsangebote, Infrastruktur, Nahversorgung und Gewerbestandorte. Im ländlichen Raum ist das Handwerk besonders zu unterstützen und eine bedarfsgerechte Förderung sicherzustellen. Bei der Entwicklung der ländlichen Räume müssen insbesondere die gewerblichen Strukturen gefördert werden, um eine wohnortnahe Versorgung auch und gerade mit handwerklichen Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen. Gerade kleine und personalintensive Handwerksbetriebe benötigen hierzu geeignete Gewerbeflächen zu angemessen Preisen.

Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass alle Landesteile ausreichend an einen günstigen und schnellen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden sind.
Eine leistungsfähige und moderne Verkehrsinfrastruktur ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit. Das Handwerk lehnt jede Art von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge sowie die Einführung einer sogenannte „Blauen Plakette“ ab. Handwerksbetriebe dürfen nicht für Fehler von Herstellern und Politik haftbar gemacht werden, vielmehr müssen die Hersteller für die technische Nachrüstung der Fahrzeuge sorgen. Eine flächendeckende Maut auf Bundes- und Fernstraßen lehnt das Handwerk ab, da diese Hand-werksbetriebe überproportional belastet.

Der Erhalt und Ausbau eines leistungsfähigen Straßennetzes und die unterschiedslose Nutzbarkeit von Straßen, Schienen und Luftverkehr ist für eine gute Verkehrsinfrastruktur von zentraler Bedeutung. Neben der Verkehrswegeplanung ist auch die Städtebauförderung stärker auf die Einbindung und Sicherung der vor Ort ansässigen mittelständischen Hand-werksunternehmen auszurichten.

Der Ausbau der Bahnverbindungen nach Polen genießt eine hohe Priorität. Die schnellstmögliche Fertigstellung des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) und der bedarfsgerechten Infrastruktur im Flughafenumfeld bleiben allerdings von höchster Dringlichkeit für das Brandenburger Handwerk.



Ines Weitermann

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