Gemäß TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) müssen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an fest gebundenen Asbestprodukten bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs von mindestens einer sachkundigen Person geleitet und beaufsichtigt werden.
Mit diesem zweitägigen Lehrgang können Sie die dafür erforderliche Sachkunde gemäß TRGS 519 Nr. 2.7. Anlage 4C erwerben.
Inhalte
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren durch Asbest
- Verwendung von Asbest
- Erkennen von Asbestzementprodukten
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
- Erfolgskontrolle durch das Amt für Arbeitsschutz
Abschluss
Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 4C
Gültigkeit
6 Jahre ab dem Datum der Prüfung
Zusatzleistungen
In den Seminargebühren sind die Prüfungsgebühren sowie Getränke und Snacks bereits enthalten.