Meisterausbildung Kraftfahrzeugtechnik Teil II

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 5.500,00 €

Unterricht

05.05.2025 - 29.08.2025

Mo-Fr: 08:00-15:15 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 576 Std.

Anmeldeschluss 28.04.2025

Lehrgangsort

Groß Kreutz (Havel)

Juliane Krüger

Tel. 033207 34-103

juliane.krueger--at--hwkpotsdam.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 3103425-0

Inhalt

Es wird geprüft, ob die Meisterschüler/innen befähigt sind, einen Betrieb selbstständig zu führen und Leitungsaufgaben wahrzunehmen.

Teil II - Fachtheoretischer Teil

Vorbereitungsmodul
Gewerkespezifische mathematische - physikalische Grundlagen

Kfz-Technik

  • Bordsysteme
  • Komfort-, Informations- und Kontrollsysteme
  • Antriebssysteme
  • Fahrwerkssysteme
  • Karosserieinstandsetzung
Auftragsabwicklung
  • Planung und Durchführung von Aufträgen und Unteraufträgen
  • Bewertung von Arbeitsplanung und -organisation
  • Vor- und Nachkalkulation
  • Erstellung technischer Arbeitspläne
  • Auftragsbezogene Qualitätssicherung, Ergebnisdokumentation
Betriebsführung und Betriebsorganisation
  • Ermittlung betrieblicher Kosten
  • Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen
  • betriebliches Qualitätsmanagement
  • Berufsbezogene Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften
Förderung
Über das Aufstiegsfortbildungsgesetz (Meister/innen-Bafög) erhalten Sie eine einkommens- und vermögensunabhängige Förderung.

 

*Bitte berücksichtigen Sie, dass die zu absolvierende Meisterprüfung i.d.R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt. In den Kombikursen (Teil I+II bzw. Teil III+IV) wird jeweils die letzte Meisterprüfung nach Kursende durchgeführt. Konkrete Informationen zu allen Fragen der Prüfung und Prüfungsterminen erhalten Sie  in der Geschäftsstelle der Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüsse von den zuständigen Mitarbeitenden.

Ziel

Ziel ist es, Sie auf die Tätigkeit als Meister und Führungskraft im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk vorzubereiten.

Zielgruppe

Gesellen (m/w/d) des Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks

Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Meisterprüfung sind i.d.R. die bestandene Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine andere bestandene Gesellenprüfung/Abschlussprüfung (mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit) zwingende Voraussetzung.

Abschluss

Meisterprüfung Kraftfahrzeugtechnik Teil II

Lehrplan

Zertifizierung