Befähigungsnachweis Kranbediener (Brücken-, Portal-, Säulen- und Schwenkkran) - für Fortgeschrittene

ausreichend freie Plätze

Garantierte Durchführung

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Gebühren

Kurs: 255,00 €

Unterricht

16.10.2025

Donnerstag ab 08:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 10 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

16.10.2025

Lehrgangsort

Brandenburg

Kontakt

Juliane Krüger

Tel. 033207 34-103

juliane.krueger--at--hwkpotsdam.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 4194161-0

Inhalt

Mit diesem Lehrgang erwerben Sie die notwendigen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse für die sichere und störungsfreie Bewegung von Lasten mit den Kranarten „Brücken-, Portal-, Säulen- und Schwenkkran". Hierzu gehören theoretische Grundkenntnisse über konstruktive, maschinentechnische, elektronische, hydraulische und pneumatische Zusammenhänge sowie die Bestimmungen der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. In der praktischen Unterweisung lernen die kranführenden Personen Brücken-, Portal-, Säulendreh- und Schwenkkrane sicher und richtig zu führen.

Der Lehrgang basiert auf dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV 309-003 (bisher BGG921) und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV 52 (bisher BGV D6).

Der Lehrgang umfasst folgende Inhalte:

Theorie:

  • Krantechnik
  • Kranbauarten
  • Physikalisches Grundwissen
  • Maschinenbaugruppen
  • Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
  • Tragfähigkeit und Abstützung
  • Fahrweisen des Kranführers
  • Prüfungen vor Arbeitsaufnahme
  • sicheres Anschlagen von Laste

Praxis:

  • Anheben und Absetzen von Lasten
  • Sicherung stabiler Schwerpunktlagen
  • Abfangen pendelnder Lasten
  • Koordination mehrerer Antriebe
  • Sicheres Anschlagen von Lasten
  • Hublastbegrenzer und Lastmomentanbegrenzer

 

Für die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird ein Sprachniveau von B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen. Auf Nachfrage behalten wir uns vor, einen entsprechenden Nachweis einzufordern.

Abschluss:
Nach bestandener Theorieprüfung (in Fachsprache Deutsch) erhält der Kranführer einen personengebundenen Kranbedienerausweis.

Ergänzender Hinweis: Gemäß DGUV Vorschrift 1 (§ 4 Abs. 1) müssen Befähigungsnachweise für Krane einmal jährlich durch eine Unterweisung aufgefrischt werden, die die aktuellen Sicherheitsvorschriften, technische Entwicklungen und praktische Kenntnisse umfasst. Die Auffrischung erfolgt in Form von kurzen Schulungen oder Unterweisungen durch fachkundige Personen (auch innerhalb des Betriebes möglich), abgestimmt auf die Gefährdungsbeurteilung und betriebliche Anforderungen .

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an Personen, die Krane bedienen sollen, an Mitarbeitende aus Logistikzentren, Industrie- und Handwerksbetrieben sowie an Frachtführende.

Abschluss

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen personengebundenen Kranbedienerausweis.

Teilnahmebedingungen

- Mindestalter 18 Jahre - körperliche, geistige und charakterliche Eignung - erste theoretische und praktische Kenntnisse

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