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Berufe A-Z - Hörakustiker (m/w/d)

Für die Bedürfnisse deiner Kunden bist du ganz Ohr. Subwoofer und Dolby-Surround-Anlagen gehören aber nicht zu deinem Metier. Für dich als Hörakustiker stehen der Mensch und seine Gesundheit, insbesondere sein Hörvermögen, im Mittelpunkt.Dank hochsensibler Elektronik und ausgefeilter Messmethoden gelingt es dir, Schäden beziehungsweise Schwächen an dem empfindlichen Sinnesorgan Ohr auszugleichen. Du passt Hörsysteme elektroakustisch und individuell an, denn der Grad der Hörminderung und die Bedürfnisse deiner Kunden sind sehr unterschiedlich. Damit du für jeden den richtigen Ton triffst, ermittelst du das Hörvermögen mit Hilfe modernster Messtechnik. Auch beim Herstellen von Ohrpassstücken sind höchstes handwerkliches Geschick und Präzision gefragt. Du fertigst jedes als Einzelstück passgenau an, denn die Form und der exakte Sitz sind entscheidend. In der Feineinstellung der Hörsysteme sind dir Computerprogramme vertraute Hilfsmittel.

Verständnis zeigen und ein gutes Ohr haben


Deine handwerklichen Fertigkeiten und technische Perfektion führen dich als ausgebildeten Hörakustiker zum Erfolg. In deinem Beruf ist auch der zwischenmenschliche Kontakt ein wichtiger Aspekt. In persönlichen Beratungsgesprächen baust du Vertrauen zu deinen Kunden auf, indem du auf ihre Probleme eingehst, Einfühlungsvermögen zeigst und ihnen eine kompetente Beratung bietest. Du brauchst sowohl technisches als auch menschliches Feingefühl. Deine Leistungen in der Hörgeräteakustik machen es möglich, dass viele hörbeeinträchtigte Menschen wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.


Was auch wichtig ist!

Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr:700,00 €
2. Lehrjahr:800,00 €
3. Lehrjahr:900,00 €
Gültig ab: 01.01.2024, Empfehlung
Prüfungsausschüsse

Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:

Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142, fabian.sieke@hwkpotsdam.de

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsordnung

Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Hörakustiker (m/w/d): 9
Freie Praktikumsplätze
Offene Praktikumsplätze als Hörakustiker (m/w/d): 1

Wir beraten gerne!

Gabriele Bock

Ausbildungsberatung

Am Mühlenberg 15

14550 Groß Kreutz (Havel)

Tel. +49 33207 34 118

Fax +49 33207 34 8118

gabriele.bock--at--hwkpotsdam.de