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Berufe A-Z - Geigenbauer (m/w/d)

Der Maler kann ohne Pinsel und Rolle nicht arbeiten. Streicher sind hingegen auf deine Hilfe angewiesen. Denn als Geigenbauer stellst du die Instrumente her, mit denen die Musiker ihr Publikum verzücken.

Sensible Handarbeit für "Streichereinheiten"

Klassik, Jazz, Folk: Die Geige ist in vielen unterschiedlichen Musikrichtungen zu hören. Virtuose Musiker können sich mit dem Instrument ausdrücken und Zuhörer erfreuen. Als Geigenbauer schaffst du die Voraussetzungen für einen solchen Musikgenuss – durch wertvolle Handarbeit. Dein erster Schritt ist die sorgfältige Auswahl des gut gelagerten Holzes. Mit Konzentration und dem richtigen Werkzeug machst du dich dann an die Arbeit, die unter anderem auch Schnitzwerk erfordert, wenn du die "Schnecke" des Instruments gestaltest. Bei deiner Arbeit ist es wichtig, dass du das nur wenige Millimeter dünne Holz des Korpus mit großer Sorgfalt behandelst. Und auch der Lackierung widmest du dich mit besonderer Aufmerksamkeit, da sie den Klang des Instruments ebenfalls entscheidend mitprägt.

Freude am Material und Musikalität

Schlüssel zu diesem Beruf sind die Freude am Umgang mit dem natürlichen Material Holz sowie Musikalität, ein gutes Gehör, das Spielen eines Instruments und handwerkliches Geschick. Mit diesen Fähigkeiten kannst du Geigen, Celli, Bratschen oder Kontrabässe mit ganz persönlicher Note herstellen.

Was auch wichtig ist!

Ausbildungsvergütung
Altersgruppevor 16. Lebensjahrvor 18. Lebensjahrnach 18. Lebensjahr
1. Lehrjahr:---
2. Lehrjahr:---
3. Lehrjahr:---
Gültig ab: 01.01.2024, Tarif
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Bei Fragen zu den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in diesem Beruf hilft die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam (siehe Kontakt).

Prüfungsausschüsse

Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:

Robert Schlünz, Tel. 0331 3703-192, robert.schluenz@hwkpotsdam.de

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsordnung

Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Geigenbauer (m/w/d): 0
Freie Praktikumsplätze
Offene Praktikumsplätze als Geigenbauer (m/w/d): 0

Wir beraten gerne!

Gabriele Bock

Ausbildungsberatung

Am Mühlenberg 15

14550 Groß Kreutz (Havel)

Tel. +49 33207 34 118

Fax +49 33207 34 8118

gabriele.bock--at--hwkpotsdam.de