Was ist neu 2026
„Aktivrente“ - Steuerbonus
Ab 2026 dürfen Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Diese Maßnahme soll nicht nur die finanzielle Lage älterer Menschen verbessern, sondern auch ihre Bereitschaft fördern, länger im Berufsleben aktiv zu bleiben. Für Unternehmer bietet sich dadurch eine wichtige Chance: Sie können auf erfahrene, verlässliche Fachkräfte zurückgreifen, die zum Beispiel ihre Arbeitszeit reduzieren, aber weiterhin ihr Wissen einbringen möchten. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind diese Mitarbeiter eine wertvolle Ressource, insbesondere für die Einarbeitung neuer Kollegen oder zur Sicherstellung von Kontinuität in Schlüsselpositionen. Unternehmen profitieren also von Know-how, geringeren Einarbeitungskosten und einer flexiblen Personalstrategie. Die Regelung soll unabhängig davon gelten, ob bereits eine Rente bezogen wird oder der Rentenbeginn verschoben wurde. Selbstständige sind von der Regelung ausgeschlossen.
Barrierefreiheitsgesetz
Seit dem 29. Juni 2025 müssen Menschen mit Beeinträchtigung in der Lage sein, Internetseiten, die E-Commerce anbieten, problemlos zu nutzen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz/einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro sind von der Pflicht ausgenommen.
Bauprodukte-Verordnung - EU
Die neue Fassung wird ab dem 8. Januar 2026 in allen Mitgliedstaaten der EU wirksam. Sie regelt u. a. die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte. Neu festgelegt wurden die Anforderungen an Bau-produkte bei Sicherheit, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Eingeführt werden ein digitaler Produktpass sowie weitere Umweltanforderungen. Das geänderte deutsche Bauproduktengesetz, das die Neuregelungen der EU-Verordnung umsetzt, soll noch 2025 vom Bundesrat verabschiedet werden.
Behinderten-Pauschbetrag
Der Behinderten-Pauschbetrag kann ab 2026 nur noch digital beantragt und nachgewiesen werden.
Betriebsrente
Beschäftigte, insbesondere in kleinen Betrieben oder mit geringem Einkommen, können von einer zusätzlichen Altersvorsorge über den Betrieb profitieren. Das sieht das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz vor. Vorgesehen sind höhere Förderbeträge für Arbeitgeber, angepasste Einkommensgrenzen ab 2027 sowie Steuererleichterungen bei Abfindungen.
Betriebliche Führerscheinkontrolle
Arbeitgeber, die Arbeitnehmern ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, müssen in regelmäßigen Abständen den Führerschein kontrollieren (§ 21 StVG). Momentan ist unklar, wie oft und in welchen Abständen kontrolliert werden muss. Der Gesetzgeber will Rechtssicherheit schaffen und regeln, dass voraussichtlich eine einmalige Überprüfung ausreicht.
Beurkundung
Elektronische Beurkundungen sollen eingeführt werden. Notare, Konsulate und Nachlassgerichte können Urkunden dann im Präsenzverfahren unmittelbar in elektronischer Form erstellen.
CO2-Steuer
Zum 1. Januar 2026 steigt der CO2-Preis auf 55 bis 65 Euro. Heizen mit Öl und Gas und die Bezin- und Dieselpreise verteuern nicht damit.
Dachdecker
Der Mindestlohn für Dachdecker steigt zum 1. Januar. Ungelernte Arbeitskräfte erhalten mindestens 14,96 Euro (statt 14,35 Euro). Für Gesellinnen und Gesellen steigt der Mindestlohn in drei Stufen: Ab 2026 auf 16,60 Euro, ab 2027 auf 17,10 Euro und ab 2028 auf 17,60 Euro.
Deutschlandticket
Der Preis für das Deutschlandticket steigt von 58 Euro auf 63 Euro monatlich.
Ehrenamt und Vereine
Die Übungsleiterpauschale soll von 3.000 auf 3.300 Euro pro Steuerjahr angehoben werden, während die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro steigen soll.
E-Kennzeichen und Umweltplakette
Fahrzeuge mit E-Kennzeichen benötigen künftig keine Umweltplakette.
Elektrofahrzeuge
Im Jahr 2026 liegt der Fokus besonders auf umweltfreundlichen Investitionen. Reine Elektrofahrzeuge, die gekauft oder geleast werden, profitieren von steuerlichen Vorteilen: Der geldwerte Vorteil bei privater Nutzung wird nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert – statt wie bisher mit 1 %. Diese Regelung gilt nun auch für Fahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich ist eine degressive Abschreibung der Anschaffungskosten möglich, was die steuerlichen Vorteile weiter erhöht.
Entgelttransparenzgesetz
Änderungen ab dem 7. Juni 2026: Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten sind künftig verpflichtet, Entgelttransparenzberichte zu erstellen, wobei die einzuhaltenden Fristen je nach Unternehmensgröße variieren. Der allgemeine Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gilt nun unabhängig von der Größe des Unternehmens und nicht mehr erst ab einer Schwelle von 200 Beschäftigten. Die Umsetzung erfolgt durch nationales Recht, das spätestens bis Juni 2026 in Kraft treten muss; es sieht eine Ausweitung der Berichtspflichten auf kleinere Unternehmen sowie die Einführung von Sanktionen bei Verstößen vor, weshalb eine frühzeitige Vorbereitung erforderlich ist.
Erwerbsmigration -Informationspflicht auf „Faire Integration“ für Arbeitgeber
Arbeitgeber sind ab 1. Januar verpflichtet, aus Drittstaaten angeworbene Fachkräfte oder Auszubildende spätestens am ersten Tag der Arbeitsaufnahme über die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zu informieren. Die Mitteilung muss in Textform (z. B. E-Mail, Vertragsanlage, Brief) erfolgen, zudem ist die zum Arbeitsplatz nächstgelegene Beratungsstelle zu benennen. Die Übersicht der Beratungsstellen finden Sie hier: www.faire-integration.de/beratungsstellen.
Führerschein – i-Kfz-App
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihren Fahrzeugschein mit der i-Kfz.-App digital verwalten und nutzen. Für 2026 ist geplant, u. a. den Führerschein in die i-Kfz-App zu integrieren. Weiterhin soll die App auch juristischen Personen (z. B. Flottenbetreibern) zur Verfügung stehen.
Führerscheinumtausch
Personen der Jahrgänge 1999 bis 2001 sind verpflichtet, bis zum 19. Januar 2026 ihren alten Führerschein in das neue Scheckkartenformat umzutauschen.
Gebrauchtwagenverkauf
Gebrauchtwagenverkäufer müssen den Nachweis erbringen, dass der Gebrauchtwagen kein „Altfahrzeug“ ist. Nachweismöglichkeiten: Entweder eine gültige Hauptuntersuchungsbescheinigung (z. B. TÜV) oder ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Ausnahme: Reine Privatverkäufe ohne die Nutzung elektronischer Plattformen.
Geothermie
Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz tritt gestaffelt am 1. Januar und 22. Juni 2026 in Kraft und hat zum Ziel, das Genehmigungsverfahren für Erdwärme-Projekte, Wärmepumpen, Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Gerüstbauer
Der Lohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt um 11,9 Prozent. Bereits ab 1. November 2025 wurde er um 7,5 Prozent angehoben. Ab 1. Oktober 2026 wird er um weitere 4,4 Prozent steigen. Für einen Facharbeiter erhöhte sich damit der Stundenlohn von 17,91 Euro auf 19,25 Euro. Ab 1. Januar 2026 steigt der Branchenmindestlohn um 0,40 Euro auf 14,35 Euro, ab 1. Januar 2027 um 0,55 Euro auf 14,90 Euro. Sommerausfallgeld: Ab 1. Mai 2026 zahlt die Gerüstbaukasse ein Sommerausfallgeld, wenn durch zwingende Witterungsgründe nicht gearbeitet werden kann oder darf. 75 Prozent des Stundenlohns werden auf Antrag erstattet.
Gesundheitshandwerke
Die Gesundheitshandwerke werden künftig als Hilfsmittelerbringer an die medizinisch-digitale Infrastruktur (Telematikinfrastruktur) angeschlossen. Der ursprünglich für den 01.01.2026 vorgesehene verpflichtende Anschluss wurde auf den 01.10.2027 verschoben. Wir informieren Sie gesondert, wann Sie den elektronischen Berufsausweis (eBA) und/oder die Institutionskarte (SMC-B) bei der Handwerkskammer Potsdam beantragen können.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird auf 12.348 Euro angehoben werden. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag, also 24.696 Euro pro Jahr.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag steigt ab 2026 für verheiratete Arbeitnehmer auf 6.828 Euro (3.414 Euro pro Elternteil) pro Kind und Jahr.
Kindergeld
Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld für jedes Kind einheitlich auf 259 Euro pro Monat. Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an und zahlt sie ab Januar in der neuen Höhe aus.
Künstlersozialabgabe
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird 4,9 Prozent betragen. Aktuell liegt er bei 5,0 Prozent.
Kranken- und Pflegeversicherung
Den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung hat das Bundesministerium für Gesundheit für 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Allerdings legen Krankenkassen wie jedes Jahr ihre kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze in der Regel selbst fest.
Kfz-Steuer und Steuerbefreiung E-Autos
Ab dem kommenden Jahr kann man die Kfz-Steuer nur noch einmal im Jahr bezahlen. Eine Staffelung gibt es dann nicht mehr.
E-Autos bleiben bis 2035 steuerfrei. Die Steuerbefreiung galt bislang für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum Stichtag 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet wurden. Die Bundesregierung hat diese steuerliche Begünstigung um fünf Jahre verlängert. Neuer Stichtag ist der 31. Dezember 2030. Die maximal zehnjährige Steuerbefreiung ist jedoch begrenzt bis längstens zum 31. Dezember 2035.
Mindestlohn
Ab dem 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. 2027 wird es eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geben.
Minijob und Midijob
Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt durch die Kopplung an den gesetzlichen Mindestlohn ebenfalls zum 1. Januar 2026. Sie wird 2026 bei 603 Euro im Monat liegen und 2027 bei 633 Euro.
Der Midijob im sogenannten Übergangsbereich liegt ab 1. Januar bei 603,01 Euro und endet bei 2.000 Euro monatlich.
Mindestausbildungsvergütung
Die Mindestvergütung steigt ab dem 1. Januar 2026 auf
- 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr,
- 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr,
- 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr und
- 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr.
Pendlerpauschale
Zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Auch Arbeitnehmer und Selbstständige, die zu Fuß, mit dem Fahrrad, E-Bike und öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Fernverkehrs oder in Fahrgemeinschaften zur Arbeit pendeln, können sie beanspruchen. Außerdem erhalten Steuerpflichtige mit geringen Einkünften weiterhin die Mobilitätsprämie.
Photovoltaik-Förderung wird ausgeweitet
Ab 2026 gelten neue, vereinfachte Steuerregeln. Künftig wird zwischen ins Netz eingespeistem Strom und selbstgenutztem Strom unterschieden. Die bisherige Praxis der fiktiven Verrechnung entfällt. Zudem bleibt die Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden erhalten, wodurch Besitzer weiterhin von einer steuerlichen Entlastung profitieren. Die Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation beträgt weiterhin 0 Prozent
Produkthaftung
Am 9. Dezember 2026 ist die Neufassung des Produkthaftungsgesetzes in Kraft treten. Der Fokus liegt auf der Anpassung an die Digitalisierung, die Kreislaufwirtschaft und die globalen Wertschöpfungsketten. Software und KI-Systeme werden als „Produkte“ künftig in den Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes einbezogen. Weiterhin erfolgt eine Anpassung der verschuldensunabhängigen Haftung an neue Technologien unter Berücksichtigung der Interessen von Handwerksbetrieben.
Rechengrößen - Sozialversicherung
Die Grenzwerte in der Sozialversicherung steigen auch im Jahr 2026 an. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5.812,50 Euro monatlich. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt sie 8.450 Euro monatlich. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt bei 77.400 Euro. Für Beschäftigte, die zum Stichtag 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der JAEG krankenversicherungsfrei waren, gilt die besondere JAEG von 69.750 Euro.
Rente
Die Rentenanpassung wird ab Juli voraussichtlich 3,7 Prozent betragen.
Rentenversicherungspflicht für selbstständige Gewerbetreibende im Handwerk
Für versicherungspflichtige Selbständige und Gewerbetreibende im Handwerksbetrieb soll ein monatlicher Regelbeitrag i. H. v. 735,63 Euro gelten. Es kann allerdings ein niedriger oder höherer Betrag bei entsprechendem Nachweis des beitragspflichtigen Einkommens entrichtet werden (Mindestbeitrag monatlich 112, 16 Euro, Höchstbeitrag 1.571,70 Euro). In den ersten 3 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit kann ein halber Regelbeitrag entrichtet werden.
Reparatur
EU-Reparatur-Richtlinie schafft ein eigenständiges Recht auf Reparatur außerhalb der Gewährleistung und verpflichtet Hersteller zur Bereitstellung von Ersatzteilen.
Sie muss bis zum 31. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Sachbezugswerte
Ab 1. Januar 2026 beträgt der monatliche Wert für Verpflegung 345,00 Euro (11,51 Euro pro Tag) und der monatliche Wert für Unterkunft und Miete 285 Euro (9,50 Euro pro Tag).
Schwarzarbeit
Friseure und Kosmetiker werden in den Katalog des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgenommen. Die damit ab 1. Januar 2026 verbundenen Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfahren Sie hier.
Das Fleischerhandwerk wurde befristet aus dem Anwendungsbereich des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz herausgenommen. Außerdem werden digitale Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeführt, um Unternehmen zu entlasten und faire Wettbewerbsbedingungen zu fördern.
Zur Einordnung der neuen Regelungen lädt die Handwerkskammer Potsdam zu einem Online-Hintergrundseminar ein. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Steuerbescheid
Steuerpflichtige erhalten bei Abgabe einer elektronischen Steuererklärung nicht automatisch, wie ursprünglich ab dem 1.1.2026 geplant, einen digitalen Steuerbescheid. Diese Form der Bekanntgabe steht weiterhin im Ermessen des Finanzamts. Die Möglichkeit des Steuerpflichtigen oder seines Bevollmächtigten, in die Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf einzuwilligen, sieht der Wortlaut nicht mehr vor (§ 122a Abs. 1 AO). Eine digitale Bekanntgabe erfolgt nicht, wenn ein Antrag auf postalische Bekanntgabe des Verwaltungsakts gestellt wurde (§ 122a Abs. 2 AO).
Fazit: In den Fällen, in denen bisher in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt wurde oder im Jahr 2026 eingewilligt wird, erfolgt die Bekanntgabe grundsätzlich elektronisch. In allen anderen Fällen erfolgt im Jahr 2026 weiterhin eine postalische Bekanntgabe.
Spitzensteuersatz
Der Spitzensteuersatz (42 Prozent) greift ab einem Einkommen von 69.879 Euro.
Umsatzsteuer in der Gastronomie
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Die Regelung erfasst u. a. Bäckereien mit Verzehrmöglichkeit, Fleischereien, Cateringunternehmen, Restaurants und Cafés.
Vergaberecht
Zum 1. Januar 2026 ändern sich die Schwellenwerte für EU-weite Vergaben. Diese betragen
- für Bauleistungen: 5.404.000 Euro (bisher 5.538.000 Euro),
- für Liefer- und Dienstleistungen durch obere und oberste Bundesbehörden: 140.000 Euro (bisher 143.000 Euro),
- für Liefer- und Dienstleistungen für alle übrigen öffentlichen Auftraggeber: 216.000 Euro (bisher 221.000 Euro und
- für Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern: 432.000 Euro (bisher 443.000 Euro).
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