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Handwerkskammer Potsdam unterstütztNeue Pflichten für Friseur- und Kosmetikbetriebe ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 zählt das Friseur- und Kosmetikgewerbe offiziell zu den sogenannten Schwarzarbeitsbranchen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Damit gelten für Betriebe zusätzliche gesetzliche Pflichten, die insbesondere bei Prüfungen durch den Zoll relevant sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • die Sofortmeldung neuer Beschäftigter (auch Auszubildender) spätestens bei Arbeitsaufnahme,
  • die Ausweispflicht für Arbeitnehmer während der Arbeitszeit,
  • die schriftliche Hinweispflicht des Arbeitgebers auf diese Ausweispflicht,
  • eine vollständige Arbeitszeitdokumentation sowie Aufbewahrung der Unterlagen,
  • Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei Kontrollen durch die Zollverwaltung,
  • sowie die Papierform mit Unterschrift für neue Arbeitsverträge und wesentliche Vertragsänderungen.
     

Die Handwerkskammer Potsdam begleitet Friseurbetriebe dabei, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und ihre betrieblichen Abläufe entsprechend anzupassen, um Verstöße und Bußgelder zu vermeiden.



Zur Einordnung der neuen Regelungen lädt die Handwerkskammer Potsdam zu einem Online-Hintergrundseminar ein:

Termin: 15. Januar 2026, 11 - 12 Uhr

Onlineanmeldung: LINK

Kontakt: Uwe Frank, Abteilungsleiter Recht, Tel. 0331 3703-110, Mail: uwe.frank@hwkpotsdam.de