Friseure in der Corona Krise
Oleksandr Hrinchenko - stock.adobe.com

Friseure und notwendige Fußpflegen bleiben erlaubtNeue Verordnung zur Eindämmung ab 1. Dezember 2020

Die brandenburgische Landesregierung hat am 30. November 2020 eine neue, Zweite Corona-Eindämmungsverordnung (2. SARS-CoV-2-EindV) beschlossen (www.landesrecht.brandenburg.de). Die Verordnung ist am 1. Dezember in Kraft getreten. Befristet bis zum 21. Dezember gelten auch im Land Brandenburg schärfere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Die Hoffnung, dass Kosmetiksalon in der neuen Eindämmungsverordnung als Ausnahme geregelt würde, wurde nicht erfüllt, dieses Handwerk ist nun abermal von Schließungen unmittelbar betroffen. Nach § 9 der neuen Eindämmungsverordnung ist die „Erbringung körpernaher Dienstleistungen“ untersagt. Das Verbot gilt jedoch nicht für "Friseurinnen und Friseure" sowie für „Dienstleistende im Gesundheitsbereich …, soweit sie medizinisch notwendige Behandlungen erbringen, insbesondere im Bereich … Podologie sowie der Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient …". Diese Dienstleistenden haben jedoch individuelle Hygienekonzepte umzusetzen.

Angesichts der neuen Eindämmungsverordnung geht der Brandenburgische Handwerkskammertag davon aus, dass der Betrieb von Kosmetikstudios in Brandenburg ab dem 1. Dezember somit weitgehend untersagt ist.

Erlaubt bleibt lediglich die Durchführung der „Fußpflege, die nicht rein kosmetische Zwecken dient“. In Abstimmung mit der Kosmetiker-Innung des Kammerbezirkes Frankfurt/O. wird dazu das fachgerechte Kürzen von Nägeln, das Säubern von Nagelrändern, die Prävention von eingewachsenen Nägeln bzw. Nagelecken, die Behandlung von Nageldeformitäten und die Hornhautentfernung, insbesondere zur Prävention von Rhagadenbildung und zur Vermeidung der Entstehung schmerzhafter Verhornungen bzw. Clavi (Hühneraugen) sowie das Erkennen von Nagelmykosen gezählt. Die Durchführung dieser Tätigkeiten bleibt also zulässig.

Ansprechpartner:

Dagmar Grüner
Sekretariat der Abteilung Wirtschaftsförderung, Umwelt und Technologie

Tel. +49 331 3703-300

Fax +49 331 3703-8300

dagmar.gruener--at--hwkpotsdam.de

Visitenkarte speichern (.vcf)