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Innovationspreis Berlin-Brandenburg 2019

Minister Steinbach und Senatorin Pop geben Startschuss zum Wettbewerb um den Innovationspreis

Die Cluster und Querschnittsthemen des Innovationspreises

Bis zum 30. Juni 2019 können sich Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen aus Brandenburg und Berlin um den renommierten Wirtschaftspreis bewerben

Die Suche nach innovativen Ideen für den mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Innovationspreis Berlin Brandenburg hat begonnen: Bis zum 30. Juni 2019 haben Unternehmen, Start-ups und Handwerksbetriebe mit Firmensitz in Berlin oder Brandenburg die Möglichkeit, innovative Produkte, Konzepte und Dienstleistungen einzureichen – gern auch in Kooperation mit Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen.

Wer kann sich um den Innovationspreis 2019 bewerben?

Voraussetzung für eine Bewerbung um den Innovationspreis ist, dass die Umsetzung und Verwertung der Innovation in der Region Berlin Brandenburg erfolgt bzw. angestrebt wird – also Umsetzung, Verwertung, Produktion und Vermarktung. Falls die Innovation außerhalb dieser Bundesländer entstanden ist, muss die Umsetzung und Verwertung in der Region Berlin Brandenburg bereits begonnen worden oder die Vorbereitung hierfür nachweislich im Gange sein. Die Umsetzung, Verwertung, Produktion und Vermarktung darf grundsätzlich nicht länger als 36 Monate zurückliegen. Bestehende Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, dürfen nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Eigenerklärung des Bewerbers ist erforderlich.

 

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2019

Die Bewerbungsunterlagen finden Sie im Internet unter www.innovationspreis.de.