Geld
Fotolia/vege

Finanzierung und Förderung

Das Land Brandenburg und der Bund bieten eine Vielzahl von Förderprogrammen im Zusammenhang mit Investitionen oder der Einstellung von Mitarbeitern an. Jede Variante ist an unterschiedliche Konditionen, Bedingungen, Laufzeiten und Zinssätze geknüpft. Um die optimale Gestaltung für Ihr Unternehmen zu finden, ist zuerst eine individuelle Beratung notwendig. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen unsere Betriebsberaterinnen und Betriebsberater in Ihrer Nähe.



Meistergründungsprämie

Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmalig ein eigenes Unternehmen gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich mit mindestens 30 Prozent an einem Betrieb beteiligen.

Allein in Westbrandenburg stehen jährlich mindestens 400 Handwerksunternehmen zur Übergabe an. Das Land Brandenburg hat diesen Bedarf erkannt und die Antragsvoraussetzung für die Meistergründungsprämie entsprechend angepasst. Handwerksmeisterinnen und -meister, die einen Betrieb im Land Brandenburg gründen, eine Beteiligung eingehen oder ein Unternehmen im Handwerk übernehmen, können seit Herbst 2020   eine erhöhte einmalige Meistergründungsprämie von bis zu 19.000 Euro erhalten. Auch Meister, die ihren Meisterabschluss vor mehr als drei Jahren bestanden haben, können die Prämie für ihr Gründungsvorhaben nun beantragen.

Es gibt eine Basisförderung in Höhe von 12.000 Euro für die Gründer und einen weiteren Zuschuss für alle, die zusätzlich einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schaffen. Wird dieser Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit einer Frau besetzt, erhöht sich die Fördersumme noch einmal.  Wichtig: der Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn stellen gestellt werden. Die Meistergründungsprämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.

Die Förderrichtlinie und den Antrag auf Förderung sowie alle weiteren Unterlagen zur Meistergründungsprämie finden Sie auf den Seiten der ILB. Um den Zuschuss zu erhalten, ist unter anderem eine positive Stellungnahme der Handwerkskammern des Landes Voraussetzung. Die Betriebsberater der Handwerkskammer Potsdam bieten ausführliche Beratungen und Unterstützung bei der Antragstellung an. Die Richtlinie, weitere umfangreiche Informationen und Antragsunterlagen stehen für Sie auf der Seite der Investitionsbank des Landes Brandenburg zur Verfügung.

Wichtig: Sprechen Sie vor der Antragstellung frühzeitig mit unseren Betriebsberaterinnen und Betriebsberatern.



Mikrokredit

Das Land Brandenburg unterstützt Ihre Pläne mit dem Mikrokredit Brandenburg. Sie können den Mikrokredit beantragen, wenn Sie (natürliche Personen, Existenzgründer) bzw.  Ihr Unternehmen noch nicht länger als 10 Jahre am Markt tätig sind.

Die Konditionen sind sehr flexibel und mittelstandsfreundlich:

  • Unschlagbarer, fester Darlehenszinssatz  von derzeit 1,77 %
  • kein Eigenkapital notwendig
  • keine Sicherheiten
  • keine Gebühren
  • Laufzeit bis zu fünf Jahren
  • monatliche, flexible Tilgungsverrechnung
  • vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Das Vorhaben wird über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt.
. Zur Antragstellung wird eine Stellungnahme der Handwerkskammer Potsdam benötigt, die der Kreditentscheidung der ILB zu Grunde gelegt wird. Lassen Sie sich von den umfangreichen Antragsformularen und geforderten Angaben nicht abschrecken – rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne und unkompliziert.



Beratungsförderung des Bundes für bestehende Handwerksbetriebe

Sollten Sie über die Beratungsangebote der Handwerkskammer hinaus weiteren Beratungsbedarf haben, können Sie sich selbstverständlich an freie Unternehmensberater wenden. Die Förderkonditionen für Unternehmen sind nach wie vor attraktiv:

  • Neu gegründete Unternehmen (bis zwei Jahre nach Gründung; bisher: Gründercoaching Deutschland): 80 Prozent Förderanteil auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro
  • Bestehende Unternehmen (mindestens zwei Jahre tätig, bisher: KMU-Beratung): 80 Prozent Förderanteil auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch): 90 Prozent Förderanteil auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro

Die Handwerkskammer Potsdam ist als Regionalpartner der Antragstellung mit einem notwendigen Erstgespräch zum Ablauf der Förderung und externen Beratung vorgeschaltet und stellt hierüber eine Bescheinigung aus. Vereinbaren Sie hierzu kurzfristig einen Termin.

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.



Förderprogramm der Stadt Potsdam "Vermarktungsförderung"

Potsdamer Kleinstunternehmen ausgewählter Wirtschaftszweige können einen Zuschuss zur Unterstützung unternehmensbezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des geistigen Eigentums erhalten.

  • Zuwendungen werden ausgereicht für: die konzeptionelle Entwicklung eines einheitlichen unternehmensbezogenen Erscheinungsbildes (Corporate Design)
  • die konzeptionelle Erarbeitung und Erstellung einer unternehmensbezogenen Website
  • Eintragung einer Gemeinschaftsmarke oder eines Geschmacksmusters beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) [vormals HABM]

Mehr dazu unter http://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000016163.php.



Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt

Weitere Informationen finden Sie unter in unserem Bereich Energie und Umwelt/Förderprogramme.