Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist eine Brücke in die Ausbildung.                                                                                             

Sie führt junge Menschen, die keine Lehrstelle gefunden haben, an die betriebliche Praxis heran und bereitet auf eine duale Berufsausbildung vor. Im sozialversicherungspflichten Langzeitpraktikum können Handwerksbetriebe potenziellen Fachkräftenachwuchs kennlernen, fördern und an den Betrieb binden.

  • mindestens 4 Monate, bis maximal 12 Monate
  • frühester Beginn ab 1. Oktober
  • vorzeitiger Beginn ab 1. August ist möglich (bei spezifischen Voraussetzungen des Teilnehmenden)
  • Die monatliche Vergütung muss mindestens 262,- € betragen.
  • Der Mindestlohn gilt bei EQ nicht.
  • Die Agentur für Arbeit/das Jobcenter erstatten dem Betrieb
    • einen monatlichen Zuschuss zur Vergütung von 262,- € sowie
    • eine Sozialversicherungspauschale von 135,-€
  • Auf Antrag des Teilnehmenden ist die Förderung von Fahrtkosten möglich.
  • Zusätzlich anfallende Sachkosten übernimmt der Betrieb.
  • Den Förderantrag vor Start der EQ bei der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter stellen. 
  • Inhalte und Tätigkeiten des Praktikums sind eng an die Ausbildungsberufe geknüpft.
  • Hier finden Sie eine Übersicht der Qualifizierungsbausteine im Handwerk - Qualifizierungsbausteine des ZDH
  • Haben Teilnehmende ihre Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt, müssen sie die Berufsschule besuchen. 
  • Besteht keine Berufsschulpflicht mehr ist, der Besuch der Berufsschule empfehlenswert - möglichst in der jeweiligen Fachklasse. Über die Aufnahme entscheidet die Berufsschule auf Antrag im Einzelfall (kein gesetzlicher Anspruch).
  • Nachhilfeunterricht kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden (Assistierte Ausbildung AsA)
  • Die EQ kann - ohne zusätzliche Begründung - in Vollzeit oder in Teilzeit durchgeführt werden.
  • Eine EQ kann sich an ein vorzeitig gelöstes Ausbildungsverhältnis im selben Betrieb anschließen. Ziel ist es erkennbare Defizite (z. B. sprachliche Hürden) abzubauen und den Kontakt zu halten.
  • Informieren Sie den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit (AGS) bzw. das Jobcenter, wenn sie mit einer konkreten Person eine EQ umsetzen möchten.
  • Dort wird die Förderfähigkeit der Person geprüft/bestätigt und sie erhalten das Formular EQ-Förderantrag.
  • Bei Bewerbenden mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung muss die Ausländerbehörde ihre Zustimmung zur EQ erteilen und in den Ausweisersatzpapieren der Person eintragen.
  • Bei der Handwerkskammer erhalten Sie folgende Formulare: EQ-Eignung und EQ-Vertrag 
  • Wählen Sie passende Inhalte für den EQ-Vertrag aus. (Qualifizierungsbausteine des ZWH)
  • Die ausgefüllten Formulare EQ-Eignung und EQ-Vertrag reichen Sie bitte bei der Handwerkskammer ein. (E-Mail an einstiegsqualifizierung@hwkpotsdam.de)
  • Die Handwerkskammer prüft die Eignung des Betriebes und sendet die bestätigte EQ-Eignung zurück.
  • Bitte reichen Sie die Unterlagen EQ-Eignung, EQ-Förderantrag und EQ-Vertrag beim AGS/Jobcenter ein.
  • Anmeldung bei Sozialversicherung (Bestätigung an AGS/Jobcenter schicken)
  • Anmeldung bei Berufsgenossenschaft
  • Anmeldung für den Besuch der Berufsschule
  • Bitte fertigen für jeden absolvierten Qualifizierungsbaustein ein Zeugnis an und fügen Sie das entsprechende Qualifizierungsbild als Anlage hinzu.
  • Sie können zusätzlich ein kostenfreies Zertifikat für den Teilnehmenden bei der Handwerkskammer beantragen.
  • Eine EQ kann im Einzelfall zur Verkürzung der Ausbildungszeit führen. Beraten Sie sich dazu mit der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer.
  • Wird eine EQ vorzeitig beendet erhalten die Teilnehmenden vom Betrieb eine Teilnahmebescheinigung für jeden absolvierten Qualifizierungsbaustein (inkl. der Qualifizierungsbilder als Anlage).
  • Informieren Sie Agentur für Arbeit/Jobcenter, Handwerkskammer und gegebenenfalls Ausländerbehörde schriftlich über die vorzeitige Beendigung des Vertrages.
 


Dokumente und Downloads

Qualifizierungsbausteine





Ansprechpartner

Carina Bischoff
Beraterin Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen

Tel. +49 33207 34-211

Fax +49 33207 34-6211

carina.bischoff--at--hwkpotsdam.de

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Holger Münster
Berater Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen

Tel. +49 33207 34-325

Fax +49 33207 34-6325

holger.muenster--at--hwkpotsdam.de

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E-Mail: einstiegsqualifizierung@hwkpotsdam.de

Projekt "Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen"