HWK - Götz Aufnahmedatum: 19.04.2009 Schlagwort(e): HWK - Götz
Lutz Hannemann, www.foto-hannemann.de
HWK - Götz Aufnahmedatum: 19.04.2009

Informationen aus den Bildungsstätten des Handwerks und den BerufsschulenBildungsmaßnahmen und Prüfungen werden durchgeführt

Die Fachkräftesicherung im Handwerk hat trotz der Corona Pandemie Priorität. Deshalb ist es wichtig, dass Auszubildende planmäßig im Sommer 2020 ihre Ausbildung erfolgreich mit einer Prüfung beenden können und auch geplante Fortbildungsprüfungen im Handwerk wieder stattfinden.

Durch die brandenburgische „SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ (https://bravors.brandenburg.de) sind die Voraussetzungen für die Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung geschaffen worden. Prüfungen und prüfungsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden unter Beachtung notwendiger Hygiene- und Abstandsregeln angeboten.

Die Handwerkskammer Potsdam hat daher am 4. Mai 2020 die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen und die unterbrochenen Lehrgänge der Meistervorbereitung und Fortbildung wieder gestartet. Auch die Durchführung von Prüfungen wurde wieder aufgenommen.  



Lehrgänge der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung und Fortbildungsaktivitäten

Im Handwerkskammerbezirk Potsdam haben nachfolgende Bildungsstätten des Handwerks ihren Bildungsbetrieb unter Einhaltung aller notwendiger Hygiene- und Abstandsregeln wieder aufgenommen. Dies geschieht nach Maßgabe der jeweiligen Lehrgangsplanungen. Für weitere Fragen nehmen Sie bitte direkt mit der Bildungsstätte Kontakt auf:

Sollten bei einem Ausbildungsberuf für die Durchführung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung andere als die o.g. Bildungsstätten zuständig sein, ist bei den jeweiligen Trägern zu erfragen, ob geplante Lehrgänge stattfinden werden. Weiterführende Informationen zur Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung nach Ausbildungsberufen finden Sie auch unter www.hwk-potsdam.de/berufe.



Prüfungstermine

Im Handwerkskammerbezirk Potsdam werden unter Beachtung der „SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ und unter Einhaltung der notwendiger Hygiene- und Abstandsregeln Gesellen- und Abschlussprüfungen sowie Fortbildungs- und Meisterprüfungen abgenommen.

Aktuell werden die Termine der ausgefallen und anstehenden Prüfungen neu festgelegt. Eine entsprechende Einladung der Prüfungsteilnehmer erfolgt zeitnah und wegen der aktuellen Situation mitunter auch sehr kurzfristig.

Bei Rückfragen können sich Prüfungsteilnehmer oder Ausbildungsbetriebe an die Handwerkskammer Potsdam oder die zuständige Innung bzw. Kreishandwerkerschaft wenden.

Die für die Gesellen- und Abschlussprüfung  jeweils zuständige Organisation kann im Internetauftritt der Handwerkskammer Potsdam unter „Berufe A-Z“ (www.hwk-potsdam.de/berufe) gefunden werden.
Sollte der betreffende Ausbildungsberuf in der Übersicht nicht enthalten sein, erteilt die Handwerkskammer Potsdam (Ansprechpartner: Herr Robert Schlünz, Tel.: 0331 3703-192, E-Mail: robert.schluenz@hwkpotsdam.de) die notwendigen Informationen.



Unterricht an Oberstufenzentren       

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat den Unterrichtsbetrieb an den Oberstufenzentren für das 3. Ausbildungsjahr wieder aufgenommen wird.

Für Auszubildende im 1. bzw. 2. Lehrjahr soll zunächst kein Präsenzunterricht stattfinden. Stattdessen sollen von den Oberstufenzentren Aufgaben zur Bearbeitung gestellt werden. Ausbildungsbetriebe sind insoweit gehalten, ihren Auszubildenden für die Bearbeitung entsprechender Aufgaben Zeiten durch Freistellung einzuräumen. Wird diese Zeit zum Lernen durch den Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt, ist der Auszubildende verpflichtet, die Zeit auch für diesen Zweck zu nutzen.

In Abhängigkeit der personellen und räumlichen Ausstattung vor Ort, soll es im Laufe der Monate Mai/ Juni 2020 an den einzelnen Berufsschulen auch wieder Präsenzunterricht für weitere Jahrgänge geben. Die Einzelheiten sollen durch die jeweiligen Oberstufenzentren entschieden und vorbereitet werden. Die Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe werden entsprechend durch die Oberstufenzentren informiert.

Bei Auszubildenden, die ihren Berufsschulunterricht außerhalb des Landes Brandenburg absolvieren, sind die Bedingungen bei der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs direkt mit der jeweiligen Berufsschule zu klären.



Prüfung innerhalb der Ausbildungszeit

Nach derzeitiger Einschätzung wird davon ausgegangen, dass im Handwerkskammerbezirk Potsdam sichergestellt ist, das alle Gesellenprüfungen, Gesellenprüfungen Teil II und Abschlussprüfungen im Sommerprüfungszeitraum 2020 bis zum 31. Juli 2020 durchgeführt werden können.

Sollte dies aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen doch nicht möglich sein, sollen  individuelle Lösungen mit den betroffenen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben über die Zeit bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin gefunden werden.

Auszubildende, die innerhalb der Ausbildungszeit keine Prüfungsmöglichkeit hatten und bis zum Prüfungstermin in der Ausbildung verbleiben möchten, können dazu bei der Handwerkskammer Potsdam die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragen. In diesen Fällen entscheidet die Handwerkskammer nach Anhörung des Ausbildungsbetriebes als zuständiger Stelle.