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Mitteilungspflicht für Kassensysteme endet im Juli 2025

Für Handwerksbetriebe, insbesondere Betriebe mit Barumsatz, ist eine ordnungsgemäße Kassenführung unerlässlich. Dabei gelten komplexe Vorgaben des Gesetzgebers. Ein zentrales Thema: die Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme. Bereits seit 1. Januar 2020 gilt laut Kassengesetz (§ 146a Abs. 4 AO i. V. m. § 1 KassenSichV) die Pflicht, jedes eingesetzte elektronische Kassensystem dem Finanzamt zu melden. Das entsprechende Meldeverfahren steht allerdings erst seit Anfang 2025 bereit.

Übergangsfrist endet am 31. Juli 2025!

Die Finanzverwaltung hat eine Übergangsregelung geschaffen, die am 31. Juli 2025 endgültig endet. Danach drohen bei Nichtbeachtung empfindliche Konsequenzen, beispielsweise Schätzungen oder Bußgelder.

Handlungsbedarf

Handwerksbetriebe, die bis jetzt noch keine Meldung gemacht haben, sollten jetzt aktiv werden! Die Umsetzung der Mitteilungspflicht ist in der Praxis jedoch anspruchsvoll – der Gesetzestext lässt dies kaum erahnen. Die Mitteilungspflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein wichtiger Baustein für Rechtssicherheit und Vertrauen.

Online-Veranstaltung am 27. Juni 2025

Um Handwerksbetriebe bestmöglich zu unterstützen, bietet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine Online-Informationsveranstaltung an. Diese Veranstaltung ist speziell auf Handwerksbetriebe zugeschnitten und informiert über die gesetzlichen Anforderungen und die praktische Umsetzung der Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme. Ziel ist es, Betriebe bei der fristgerechten und korrekten Meldung zu unterstützen und offene Fragen zu klären.

Alle Teilnehmer erhalten eine detaillierte Ausfüllhilfe und ergänzende Informationen, um die für das Meldeverfahren benötigten Daten auf einfache Art und Weise zusammenstellen zu können.

Bei Interesse meldet man sich ausschließlich elektronisch bis zum 26. Juni 2025 an.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmer den Zugangslink zum Online-Seminar mit der Anmeldebestätigung.

 Anmeldung zur Veranstaltung

Ansprechpartnerin

Dr. Christiane Herberg

Abteilungsleiterin Wirtschaftsförderung, Umwelt und Technologie

Tel. +49 331 3703-170

Fax +49 331 3703-8170

christiane.herberg--at--hwkpotsdam.de

Visitenkarte speichern (.vcf)

Wann: 27.06.2025 um 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Wo: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin

Veranstalter: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Anfahrtsplan: