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Kassennachschau
Seit Januar 2018 kann die Finanzverwaltung unangekündigt die Ordnungsmäßigkeit einer Kassenführung prüfen. Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist für bargeldintensive Betriebe von großer Bedeutung. Bereits 2016 wurde durch § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen neu geregelt. Die Regelungen werden Rahmen der Kassennachschau von den Finanzbehörden überprüft. Die Finanzverwaltungsorgane können unangekündigt während der üblichen Geschäftszeiten zur Kassennachschau im Betrieb erscheinen und sowohl die ordnungsgemäße Kassenführung bei elektronischen Abrechnungssystemen als auch bei der offenen Ladenkasse überprüfen. Ferner können von den Finanzbehörden Testeinkäufe vorgenommen werden, um anstehende Überprüfungen vorzubereiten. Werden im Rahmen der Kassennachschau oder im Zusammenhang mit den Testeinkäufen wesentliche Beanstandungen festgestellt, kann es zu weiteren Prüfungen durch die Finanzbehörden kommen oder die gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß verworfen werden. Deshalb sollte der Unternehmer die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung kennen und auf eine unangekündigte Kassen- Nachschau vorbereitet sein. Die Handwerkskammer Potsdam veranstaltet hierzu ein kostenloses Seminar. Im Rahmen des Seminars erörtern Sie mit der Betriebsberaterin Heike Kaunath, was Sie bei der Kassenführung beachten müssen und wie Sie sich auf eine Kassen-Nachschau vorbereiten.
Anmeldung: https://veranstaltungen.hwk-potsdam.de/reg/die-kassenschau/
Wann: 04.06.2024 um 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Wo: Märkisches Gildehaus (Tagungs- und Congreßhotel), Schwielowseestraße 58, 14548 Schwielowsee OT Caputh
Veranstalter: Handwerkskammer Potsdam
Anfahrtsplan: