
Die neue Grundsteuer kommt - was müssen Handwerksbetriebe tun?
Ab 2025 gilt bundesweit eine neu berechnete Grundsteuer. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die alten Berechnungen gekippt, weil sie mit der steuerlichen Gleichbehandlung nicht mehr vereinbar sei, und im Jahre 2019 hat der Gesetzgeber die Reform beschlossen. Nun müssen alle Grundstücke neu bewertet werden. Zum ersten Mal erhoben wird die neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Die Feststellungserklärung ist digital bis 31. Oktober 2022 an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
In unserer Online-Informationsveranstaltung, in der Ansprechpersonen des Ministeriums der Finanzen und für Europa einen ersten Überblick zur neuen Grundsteuer geben, erhalten Sie Hinweise, wie Sie sich optimal auf die elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung vorbereiten können.
Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Potsdam, die Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind, haben am 29. September 2022 von 15:30 – 17:00 Uhr die Möglichkeit, sich einen ersten Überblick zur neuen Grundsteuer zu verschaffen und Fragen rund um dieses wichtige Thema zu stellen.
Eine Anmeldung zu der kostenfreien Online-Informationsveranstaltung, die mit freundlicher Unterstützung des Ministeriums der Finanzen und für Europa angeboten wird, ist über: wirtschaftsfoerderung@hwkpotsdam.de
Den Zugangslink erhalten Sie einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail. Wir nutzen die Veranstaltungssoftware vom MS Teams.
Wann: 29.09.2022 um 15:30 Uhr
Wo: Online Seminar (Internet)
Veranstalter: Handwerkskammer Potsdam