
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Informationen zu Onlineangeboten im Handwerk
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre Webseiten und Online-Shops barrierefrei zu gestalten. Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Unternehmen frühzeitig sicherstellen, dass ihre Online-Präsenzen den neuen Anforderungen entsprechen.
Dieses Seminar der Handwerkskammer Potsdam möchte ihnen Informationen zum Gesetz selbst aber auch mit dessen Umgang geben. Auf folgende Fragen wird hierbei eingegangen:
- Für wen und ab wann gilt das BFSG?
- Welche Barrieren gibt es?
- Mit welchen Möglichkeiten können Internetseiten geprüft werden?
- Wie können Barrieren umgangen werden?
Referent: Ingmar Böckmann
Berater für Innovation und Technologie im Handwerk (BIT)
Tel. +49 33207 34-203
Wann: 07.05.2025 um 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Wo: Bildungs- und Innovationscampus Handwerk (BIH), Am Mühlenberg 15, 14550 Groß Kreutz, OT Götz
Veranstalter: Handwerkskammer Potsdam
Anfahrtsplan: