Meistervorbereitungslehrgang Teil IV/ E-Learning

Details

Unterricht

16.09.2025 - 26.11.2025

Mo-Fr: 08:00-15:15 Uhr

E-learning

Lehrgangsdauer 120 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

14.09.2025

Lehrgangsort

Groß Kreutz (Havel)

Kontakt

Kathrin Müller

Tel. 033207 34-315

kathrin.mueller--at--hwkpotsdam.de

Details

Angebotsnummer 3110525-0

Inhalt

Der Lehrgang wird im digitalen Live-Online-Format durchgeführt, in direktem Austausch mit den Dozierenden und den anderen Lehrgangsteilnehmer*innen über BigBlueButton.

Inhalte - Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO:
Handlungsfeld 1
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Handlungsfeld 2
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Handlungsfeld 3
Ausbildung durchführen
Handlungsfeld 4
Ausbildung abschließen

Förderung
Über das Aufstiegsfortbildungsgesetz (Meister-Bafög) erhalten Sie eine einkommens- und vermögensunabhängige Förderung.

Anträge und Informationen erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.info.

Prüfung:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung im Handwerk bestanden oder wer in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nach § 25 BBiG eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Anwenderkenntnisse in der EDV (Betriebs- und Kommunikationssysteme, Standardsoftware, Internetnutzung) sind nachzuweisen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die zu absolvierende Meisterprüfung i.d.R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt. In den Kombikursen (Teil I+II bzw. Teil III+IV)wird jeweils die letzte Meisterprüfung nach Kursende durchgeführt. Konkrete Informationen zu allen Fragen der Prüfung und Prüfungsterminen erhalten Sie  in der Geschäftsstelle der Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüsse von den zuständigen Mitarbeitenden.

Ziel

Ziel ist es, Sie auf die Tätigkeit als Meister und Führungskraft vorzubereiten. Dies betrifft im Teil IV insbesondere die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Handwerksunternehmen, die eine Gesellenprüfung im Handwerk bestanden haben oder eine Ausbildung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf erfolgreich absolviert haben.

Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Meisterprüfung sind i.d.R. die bestandene Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine andere bestandene Gesellenprüfung/Abschlussprüfung (mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit) zwingende Voraussetzung.

Abschluss

Meisterprüfung Teil IV

Förderung

Über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-Bafög) erhalten Sie eine einkommens- und vermögensunabhängige Förderung. Wir beraten Sie gern. Anträge und Informationen erhalten Sie auch im Internet.

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