Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung
Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Tischler-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
- die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I),
- die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
- die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III)
- die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
Teil II - Fachtheoretischer Teil - 0. Vorbereitungsmodul
- Gewerkespezifische mathematische - physikalisch Grundlagen
- 1. Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik
- Fertigungskonzepte und Umsetzungsmöglichkeiten
- Grundlagen der Gestaltung
- Entwurfs- und Zeichentechnik
- Produktentwicklung
- Anforderungen an Konstruktionen
- 2. Montage und Instandhaltung
- Montage-Ablaufplan
- Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik
- Überwachung und Endabnahme
- Instandhaltung
- Koordination von Montageleistungen
- Montagetechniken
- objektbezogene Schutzmaßnahmen
- Schließ- und Schutzsysteme
- 3. Auftragsabwicklung
- Auftragsbeschaffung
- Angebotserstellung
- Arbeitsplanung
- Regelwerke
- Material- und Betriebsmitteleinsatz
- Fertigungsunterlagen
- Vergabe von Unteraufträgen
- Technikeinsatz
- Datenermittlung und Kalkulation
- Umgang mit Produkten
- 4. Betriebsführung und -organisation
- Ermittlung der Betriebskosten
- Marketing
- Qualitätsmanagement
- Personalwirtschaft
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Planung von Betriebsstätten und der Logistikprozesse
- Kooperation
Teil I - Fachpraktischer Teil
Der Teil I dient der praktischen Vorbereitung auf eine Situationsaufgabe (Arbeitsprobe) sowie die Vorbereitung auf das Meisterprüfungsprojekt, welches aus der Planung, Dokumentation, Kalkulation und der praktischen Umsetzung der jeweiligen Meisterprüfungsaufgabe besteht.
Ein eigener Laptop ist von Vorteil (nicht zwingend).
*Bitte berücksichtigen Sie, dass die zu absolvierende Meisterprüfung i.d.R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt. In den Kombikursen (Teil I+II bzw. Teil III+IV) wird jeweils die letzte Meisterprüfung nach Kursende durchgeführt. Konkrete Informationen zu allen Fragen der Prüfung und Prüfungsterminen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüsse von den zuständigen Mitarbeitenden.