Fortbildungslehrgang für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 390,00 €

Unterricht

13.10.2025

Di: 08:00-15:15 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 8 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

13.10.2025

Lehrgangsort

Groß Kreutz (Havel)

Kontakt

Juliane Krüger

Tel. 033207 34-103

juliane.krueger--at--hwkpotsdam.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 4194190-0

Inhalt

Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkunde nach Anhang I Nr.2.4.2 Abs. 6 Gefahrenstoffverordnung in Verbindung mit Nr. 2.7. und Anlage 5 der TRGS 519

Sachkundenachweise für ASI-Arbeiten mit Asbest gelten gemäß Gefahrenstoffverordnung für einen Zeitraum von 6 Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.

Inhalte:

  •  Asbest - Verwendung und Eigenschaften
  • Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
  • Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Beispiele
  • Technische und Organisatorische Maßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstung, Auswahl und Anwendung

Das Original des Sachkundezertifikates nach TRGS 519, Anlage 3 muss dem Lehrgangsträger zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.

Voraussetzungen

gültige Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3. Das Sachkundezertifikat reichen Sie bitte mit der Anmeldung beim Lehrgangsträger ein.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkunde

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