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Mehr Flexibilität und Digitalisierung Zukunftsfähige Berufsbildung: Wichtige Gesetzesänderungen ab August 2024

Das Inkrafttreten des neuen Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) am 1. August 2024 bedeutet auch einige Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO). Diese neue Regelungen zielen darauf ab, beruflich erworbene Fähigkeiten, die nicht zu einem formalen Berufsabschluss geführt haben, sichtbar zu machen. Hierzu wird ein geregeltes und qualitätsgesichertes Validierungsverfahren eingeführt, um die Zahl qualifizierter Fachkräfte zu erhöhen. Zudem soll die Digitalisierung in der beruflichen Bildung vorangetrieben und gestärkt, mehr Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen sowie der Verwaltungsaufwand reduziert werden.

Wesentliche Neuerungen sind:

  • Teilzeit-Berufsausbildung: Die Berufsausbildung kann künftig auch in Teilzeit erfolgen. Hierbei kann im Ausbildungsvertrag entweder für die gesamte Ausbildungsdauer oder für einen bestimmten Zeitraum eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit festgelegt werden. Die Gesamtdauer der Teilzeitausbildung verlängert sich entsprechend der reduzierten Ausbildungszeit gemäß § 7a BBiG.
  • Verkürzung der Ausbildungsdauer: Auch in der Teilzeitausbildung ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich. Diese kann auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden durch die zuständige Stelle, wie beispielsweise die Handwerkskammer, bewilligt werden, wenn aufgrund bestimmter Voraussetzungen, wie einem höheren Schulabschluss, davon ausgegangen werden kann, dass das Ausbildungsziel schneller erreicht wird. § 8 Abs. 1 S. 2 BBiG enthält hierzu eine neue Berechnungsmethode.
  • Effizientere Verwaltung: Die Erfassung und Verarbeitung von Ausbildungs- und Vertragsdaten wurde optimiert, um medienbruchfreie Abläufe und eine effizientere Verwaltung zu gewährleisten.
  • Digitale Ausbildungsanteile: Unter bestimmten Bedingungen können Ausbildungsteile nun digital und mobil durchgeführt werden, was eine Anpassung an moderne Technologien und größere Flexibilität ermöglicht.
  • Anrechnung von Berufsschulzeiten: Die Anrechnung von Zeiten des Berufsschulunterrichts auf die Ausbildungszeit der Auszubildenden wurde präzisiert. Wegezeiten zwischen Berufsschule oder Prüfungsort und Ausbildungsstätte werden ebenfalls berücksichtigt, wie es § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BBiG und § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz vorsehen.
  • Virtuelle Prüfungen: Das Gesetz ermöglicht die virtuelle Teilnahme von Prüfenden und erlaubt die Einführung digitaler Prüfungsverfahren, um den Prüfungsprozess zu modernisieren.
  • Validierungsverfahren ab 2025: Ab dem Jahr 2025 soll es möglich sein, die individuelle Handlungsfähigkeit am Maßstab eines Referenzberufes unabhängig von einer formalen Ausbildung durch ein Validierungsverfahren festzustellen. Dies bietet insbesondere Quereinsteigern und Personen mit informellen Lernerfahrungen neue Chancen, vorausgesetzt, sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.

Ansprechpartnerin

Steffi Amelung

Abteilungsleiterin Berufsbildung

Tel. +49 331 3703-135

Fax +49 331 3703-8135

steffi.amelung--at--hwkpotsdam.de

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