Was tun, wenn der Unternehmer ausfällt?

Was könnte drohen?

  • Plötzlich eintretende längere Krankheit des Betriebsinhabers mit absehbarem Ausgang
  • Plötzliche, schwere Krankheit des Firmeninhabers oder Unfall mit ungewissem Ausgang
  • Plötzlicher Tod des Betriebsinhabers

Was ist zu tun?

Im Unternehmen wird eine Person des Vertrauens (Familie, Mitarbeiter, möglicher Nachfolger, Freund) bestimmt, die in den o.g. Fällen handlungsfähig sein soll. Die Vertrauensperson sollte mit allen wichtigen Entwicklungsschritten vertraut und in bedeutende Entscheidungen eingebunden sein.

1. Aktuelle finanzielle Situation

  • Welche Konten gibt es bei welchen Banken?
  • Wer ist zeichnungsberechtigt?
  • Wer hat eine Bankvollmacht?

2. Aktuelle Vermögenslage

  • Welche Darlehen, Hypotheken bestehen?
  • Welche Besitzstände (z.B. Betriebsimmobilien) gibt es?

3. Aktuelle Versorgungslage

  • Kranken-, Renten-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherungen

4. Betriebliche Personalstruktur

  • Wer hat welche Kenntnisse, wer erfüllt welche Aufgaben?
  • Wer hat welche Kompetenzen?

5. Aktuelle Auftragslage

  • Wie ist der Stand der Auftragsabwicklungen?
  • Welche Vertragsverhandlungen werden geführt?

6. Welche Zahlungen sind wann fällig?

  • Wann müssen Löhne gezahlt werden?
  • Wann sind Meldungen und Zahlungen fürs Finanzamt fällig?

7. Bedienercodes, Geheimzahlen

  • Wie ist der Code für den Firmencomputer?
  • Ist die Geheimnummer der EC-Karte bekannt?

8. Ehevertrag, Testament, Erbvertrag

  • Wer soll das Unternehmen weiterführen?
  • Welche steuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen?

§ 4 Handwerksordnung

(1) Nach dem Tode des Inhabers eines Betriebs dürfen der Ehegatte, der Leenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrcker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter (§ 7 Abs. 1) bestellt wird. Die Handwerkskammer kann in Härtefällen eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes gewährleistet ist.
(2) Nach dem Ausscheiden des Betriebsleiters haben der in der Handwerksrolle eingetragene Inhaber eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks oder sein Rechtsnachfolger oder sonstige verfügungsberechtigte Nachfolger unverzüglich für die Einsetzung eines anderen Betriebsleiters zu sorgen.


NOTFALL-TESTAMENT:

Die gesetzliche Erbfolge stellt aus folgenden Gründen keine gute Lösung für Unternehmer dar:

  • Erbengemeinschaft erzwingt Auseinandersetzung
  • Freie Veräußerbarkeit eines Erbteils
  • Finanzielle Belastungen des Betriebes durch Pflichtteile und Auszahlungen an weichende Erben
  • Entscheidungsflexibilität gehemmt

Unternehmensnachfolge kostet Geld

  • Pflichtteilsansprüche: Ansprüche, die von Familienmitgliedern erhoben werden, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind
  • Abfindungsansprüche: an Kinder und Ehefrau, die nicht Unternehmensnachfolger werden (dies sind freiwillige Leistungen, die über die Pflichtteilsansprüche hinausgehen, um z.B. den Familienfrieden zu sichern)
  • Zugewinnausgleich: des überlebenden Ehepartners beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft
  • Ansprüche des Staates: in Form von Steuern
  • Wirtschaftliche Absicherung: des Seniors und seiner Familie

Empfehlung:

Frühzeitige, am besten bereits nach der Startphase der Existenzgründung, Nachlassregelung mit fachkundiger Beratung selbst gestalten. Absichern kann man sich durch einen notariellen Erbvertrag.

Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:

  • Regelmäßige Überprüfung des Testamentes
  • Abstimmung von Gesellschaftsvertrag und Testament
  • Ansammlung von Privatvermögen zwecks gerechter Erbteilung
  • Frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge
  • Vermeidung kurzfristig fälliger Barforderungen (Pflichtteil, Abfindung)
  • Bewahrung der Handlungsfähigkeit des Betriebes
  • Wahl des passenden Güterstandes
  • Vermeidung von Veräußerungsgewinnen im Rahmen von Erbteilungen
  • Testamentsvollstrecker 

DAS NOTFALLHANDBUCH

Private Regelungen (Was ist wo?)

  • Auflistung des gesamten Vermögens
  • Hausarzt, Krankenkasse, besondere Krankheiten, ständige Medikamente
  • Tag der Eheschließung
  • Kinder
  • Geburts-, Heirats- und Familienurkunden
  • Ehevertrag und Testament
  • Ansprüche aus Versicherungen
  • Konten bei Kreditinstituten
  • Angaben über Wertpapiere
  • Angaben über Sammlungen
  • Haus- und Grundbesitz
  • Laufende Verpflichtungen
  • Schulden
  • Bürgschaften
  • Versorgung
  • Weitere Urkunden

Betriebliche Inhalte (Wer darf was?)

  • Welchen Tätigkeiten obliegen derzeit allein der Geschäftsführung?
  • Wer kann und wird sie im Notfall reibungslos übernehmen können?
  • Existieren entsprechende Vollmachten?
  • Wer ist Ansprechpartner bei den verschiedenen Zulieferern?
  • Existieren ungeschriebene Gesetze über Abnahmemengen, Lieferbedingungen u.ä.?
  • Information über Nachlässe und Rabatte bei den Hauptlieferanten
  • Ist eine Notprokura schriftlich fixiert?
  • Bankvollmachten und Ansprechpartner bei der Bank
  • Betriebsindividuelle Regelungen...
Michael Lüder

Dr. Christiane Herberg

Abteilungsleiterin Wirtschaftsförderung, Umwelt und Technologie

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