
Voraussetzungen für Selbstständigkeit im Handwerk
Für die Selbstständigkeit im Handwerk müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In vielen Handwerksberufen ist ein Meisterabschluss erforderlich. In jedem Fall ist jedoch eine Eintragung in die Handwerksrolle der örtlich zuständigen Handwerkskammer zwingend notwendig.
Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A)
In 41 Berufen ist eine Meisterqualifikation erforderlich. Fehlt diese, kann eine Selbstständigkeit unter bestimmten Voraussetzungen dennoch möglich sein.
Selbstständigkeit im zulassungsfreien Handwerk (Anlage B1) und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2)
In 107 weiteren Berufen ist keine Zulassung nötig. Eine Eintragung in die Handwerksrolle reicht aus.
Für handwerksrechtliche und allgemeine Fragen rund um Ihre Gründung oder Betriebsübernahme sind wir gerne für Sie da. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.
Ansprechpartnerin
Abteilungsleiterin Wirtschaftsförderung, Umwelt und Technologie
Tel. +49 331 3703-170
Fax +49 331 3703-8170