
Von der Anmeldung bis zum Zeugnis - Erfahren Sie, was wichtig ist
Für viele Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr stehen die Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen kurz bevor. Bis zum 31. August 2022 werden alle Prüfungsverfahren der Sommerprüfung 2022 abgeschlossen sein.
Von der Anmeldung bis zum Zeugnis – wir haben alle wichtigen Informationen zum Thema Prüfungen kurz und knapp für Sie zusammengestellt.
Wann hat mein Auszubildender Prüfung?
Die Anmeldung zur Prüfung liegt in betrieblicher Verantwortung. Mit der Zulassung und der Einladung zur Prüfung werden die Termine, Standorte und weitere Einzelheiten rechtzeitig mitgeteilt. Sollten Sie noch keine Informationen zur Prüfung Ihres Auszubildenden erhalten haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Handwerkskammer Potsdam auf.
Was wird geprüft?
Der Prüfungsausschuss stellt in der Prüfung fest, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Ausbildungsordnung (www.bibb.de/berufe) sind die praktisch, schriftlich und ggf. mündlich zu erbringenden Prüfungsleistungen verbindlich festgelegt.
Was passiert, wenn mein Auszubildender Fehlzeiten hat?
Sollte der Ausschuss im Einzelfall feststellen, dass die berufliche Handlungsfähigkeit aufgrund von Fehlzeiten nicht erworben wurde, kann eine Nichtzulassung ausgesprochen werden.
Tipps für eine Prüfungsvorbereitung
- Informieren Sie sich über die in der Prüfung nachzuweisenden berufsspezifischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Schauen Sie sich das Ergebnis der Zwischenprüfung (bzw. vom Teil 1) und das letzte Berufsschulzeugnis an. Konnten Defizite aufgeholt werden?
- Überprüfen Sie, ob Ihr Auszubildender an den Kursen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) teilgenommen hat; diese sind eine wichtige Ergänzung zur praktischen Ausbildung.
- Unterstützen Sie Ihren Auszubildenden bei der Festigung der theoretischen Inhalte und stellen Sie wiederholt Bezüge zur beruflichen Praxis im Betrieb her.
- Lassen Sie Ihren Auszubildenden komplexe Arbeitsaufgaben planen und umsetzen; üben Sie Fach- und Kundengespräche und verwenden Sie Fachbegriffe.
- Räumen Sie Ihrem Auszubildenden Zeiten zum Lernen ein.
- Fragen Sie bei den überbetrieblichen Ausbildungsstätten nach geplanten Kursen zur Prüfungsvorbereitung. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier: www.hwk-potsdam.de/ansprechpartner/lehrgangsorganisation
- Kennen Sie schon unsere Workshop-Reihe „Fit für die Prüfung! – von Schweinehunden, Lampenfieber und Abläufen“? Hier finden Sie alle Informationen: www.hwk-potsdam.de/termine/azubi-workshop
Was ist am Prüfungstag zu beachten?
Der Auszubildende soll zu den Prüfungsterminen pünktlich und in angemessener Kleidung erscheinen. Insbesondere bei der praktischen Prüfung sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die in der Einladung aufgeführten Arbeits- und Hilfsmittel sowie der Personalausweis sind mitzubringen.
Wann muss das Berichtsheft vorgelegt werden?
Das Berichtsheft ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung und dient als Nachweis der vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Wann die Ausbildungsnachweise vorgelegt werden müssen, wird mit der Einladung zur Prüfung mitgeteilt.
Muss der Auszubildende für die Prüfung freigestellt werden?
Die Auszubildenden sind für die Teilnahme an Prüfungen unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen.
Auszubildende müssen außerdem für den Arbeitstag vor der schriftlichen Gesellen- bzw. Abschlussprüfung freigestellt werden.
Wer muss für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln sorgen?
Werden die für die Prüfung erforderlichen Werkzeuge/Werkstoffe nicht von der zuständigen Stelle gestellt, muss der Betrieb diese dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung stellen. In betrieblicher Verantwortung liegt außerdem der Transport von Materialien (z. B. Baumaterialien) zum Prüfungsort und zurück.
Mein Auszubildender ist am Prüfungstag krank – was nun?
Fühlt sich der Teilnehmer gesundheitlich nicht in der Lage, die Prüfung abzulegen, sollte er vor Prüfungsbeginn zurücktreten. Es muss umgehend eine Mitteilung an die zuständige Stelle erfolgen. Das ärztliche Attest ist unverzüglich nachzureichen. Die Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin abgelegt werden.
Was passiert, wenn mein Auszubildender am Prüfungstag zu spät kommt?
Erscheint der Prüfungsteilnehmer nicht rechtzeitig, hat er nach Prüfungsbeginn keinen Anspruch auf eine Teilnahme. Im Einzelfall kann die Teilnahme an der Prüfung (aber ohne Anpassung der Prüfungszeit) gestattet werden.
Wann erfahre ich, ob mein Auszubildender die Prüfung bestanden hat?
Der Prüfungsausschuss legt den letzten Prüfungstag fest. Die Bescheinigung über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung soll der Auszubildende seinem Betrieb umgehend vorlegen. Das Prüfungszeugnis wird zeitnah übergeben.
Wann endet das Berufsausbildungsverhältnis?
Besteht der Auszubildende vor Vertragsende die Prüfung, endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Was passiert, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde?
Bei nicht bestandener Prüfung kann der Auszubildende gegenüber dem Betrieb die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses (höchstens um ein Kalenderjahr) bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlangen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an den Prüfungsbereich oder an die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam, Telefon 0331 3703-128.