AMH Parkettleger
Sascha Schneider

Unterstützung zur Arbeit und Ausbildung für Geflüchtete im Handwerk

Unterstützung von Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten

Handwerk ist Vielfalt. Und so bietet dieser Wirtschaftszweig Geflüchteten und Asylbewerberinnen sowie Asylbewerbern attraktive Chancen, beruflich Fuß zu fassen und sich ein Leben in Deutschland aufzubauen. Sie helfen, den Fachkräftebedarf im Handwerk zu decken, denn sie bringen Talente und eine hohe Motivation mit.

Wir haben für Sie Informationen zu den häufigsten Themen und Fragen zusammengestellt.

Damit eine Geflüchtete oder ein Geflüchteter bei Ihnen beschäftigt sein darf (Praktikum, Einstiegsqualifizierung, Ausbildung, Arbeit), muss die Person im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sein. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist abhängig vom Aufenthaltsstatus. Informationen über den Aufenthaltsstatus sowie den Zugang zum Arbeitsmarkt finden Sie in den Ausweispapieren Ihrer Bewerberin sowie Ihres Bewerbers. In einigen Fällen muss die Ausländerbehörde der Beschäftigung zustimmen. Erst wenn die Arbeitserlaubnis vorliegt, darf die geflüchtete Person bei Ihnen arbeiten.
Für die Aufnahme einer Beschäftigung hat sich ein Sprachniveau von mindestens B1 bewährt. Für eine Berufsausbildung wird ein Sprachniveau von B2 empfohlen. Die Abkürzungen B1 und B2 sind Beurteilungen des Sprachniveaus nach dem Europäischen Referenzrahmen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/ .
Eine gute Kommunikation im Betrieb fördert das Ankommen einer geflüchteten Person.

Drei Aspekte haben sich bei der Einstellung bewährt:

  • Team vorab über die Einstellung informieren
  • Tolerantes Verhalten unterstützen, indem klare Aussagen gegen Diskriminierung und Rassismus getroffen werden
  • Tandem: Mitarbeiter ansprechen, wer bei der Integration unterstützen möchte

Sie haben zwei Minuten? Dann schauen Sie sich unser Erklärvideo zu diesem Thema an.

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Für die Dauer der Beschäftigung oder der Berufsausbildung muss der Arbeitgeber eine Kopie des Aufenthaltstitels, der Arbeitserlaubnis oder der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung oder die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) der geflüchteten Person in elektronischer Form oder in Papierform aufbewahren (§ 4a Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 AufenthG).
Für eine Berufsausbildung wird ein Sprachniveau von B2 empfohlen. Die Person ist in der Lage, sich im Alltag fließend zu verständigen. In Deutschland gibt es keine speziellen Zugangsvoraussetzungen für den Beginn einer Berufsausbildung. In der Praxis wird mindestens eine Erweiterte Berufsbildungsreife empfohlen, um realistische Chancen für das erfolgreiche Durchlaufen einer Berufsausbildung zu gewährleisten. Ist die Bewerberin oder der Bewerber außerhalb Deutschlands zur Schule gegangen, können die vorliegenden Schulabschlüsse im Staatlichen Schulamt Cottbus anerkannt werden.
Die Einstiegsqualifizierung ist ein Programm der Agentur für Arbeit und bietet den Unternehmen die Chance, eine Jugendliche oder einen Jugendlichen über einen längeren Zeitraum kennenzulernen und auf die Berufsausbildung vorzubereiten. Die Bewerberin oder der Bewerber erhält die Möglichkeit für einen Einblick in das Berufsleben, lernt den Betrieb und den gewünschten Ausbildungsberuf kennen. Erfahren Sie mehr über die Einstiegsqualifizierung  .


Links

 Netzwerk - NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
 www.bmwi.de Stichwort "Willkommenslotsen"
Wie kann berufliche Zukunft in Deutschland aussehen? Das erfahren Sie hier.



HWK Potsdam/Michael Lüder

Sven Bentz

Team Fachkräftesicherung

Am Mühlenberg 15

14550 Groß Kreutz (Havel)

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Fax +49 33207 34-6205

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