Umwelt
Umweltberatung
Die Ausübung von Handwerk ist mit Umweltauswirkungen – positiven und negativen – verbunden. Um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermindern ist ein umfassendes Umweltschutzrecht in Kraft, welches auch Handwerksbetriebe betrifft.
Abfall
Insbesondere Im Bereich der Kreislaufwirtschaft unterliegen viele Betriebe dem Abfallrecht und hier insbesondere der Gewerbeabfallverordnung. Diese legt fest welche Abfallarten getrennt zu halten und wie dies zu entsorgen sind. Wichtig ist, das Handwerksbetriebe eine vorgeschriebene Dokumentation führen, die auf Verlangen der Behörde vorzulegen ist.
In den Bereich des Abfalls gehört auch das Verpackungsgesetz, welches u.a. regelt das Hersteller von Verpackungen (z.B. Betriebe, die ein Produkt verpacken) in einem System angemeldet sein müssen und dies durch Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister dokumentieren.
https://www.verpackungsregister.org/
Gefahrstoffe
In vielen Handwerksbetrieben werden Gefahrstoffe eingesetzt. Diese erkennt man u.a. an den aufgedruckten Warnhinweisen. Manche Gefahrstoffe sind jedoch nicht sofort als solche zu erkennen; dazu gehören z.B. Asbest und Holzstaub. Viele Gefahrstoffe sind nicht nur für den Menschen schädlich, sondern gefährden auch die Umwelt. Daher ist der ordnungsgemäße Umgang mit diesen Stoffen gesetzlich geregelt. Diese Regeln umfassen Lagerung, Verwendung und Entsorgung. Grundlage ist u.a. die Gefahrstoffverordnung.
Umweltmanagement
Betriebe, die viele umweltrechtliche Anforderungen zu erfüllen haben, sollten ein Umweltmanagementsystem (z.B. ISO14001 oder EMAS) führen. Dadurch wird ein System geschaffen, welches nicht nur die Einhaltung des Umweltrechts (Legal Compliance) zum Ziel hat, sondern auch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess etabliert. Handwerksbetriebe, die auf diese Weise zertifiziert sind dokumentieren damit auch nach außen sichtbar, daß sie sich im Umweltschutz engagieren. Dies wird von einer wachsenden Zahl von Kunden wertgeschätzt und kann auch bei Ausschreibungen von Vorteil sein.
Brandenburger Umweltsiegel
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht verpflichtet sind ein Umweltmanagementsystem zu führen können kostenfrei das Brandenburger Umweltsiegel erwerben. Damit werden Betriebe zertifiziert, die ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben. Das Umweltsiegel erleichtert insbesondere den Einstieg in das betriebliche Umweltmanagement und soll es KMU ermöglichen sich auf international standardisierte Systeme (z.B. ISO 14001 und EMAS) vorzubereiten. Gleichzeitig ist das Umweltsiegel in der Unternehmensförderung (GRW-G) als Struktureffekt anerkannt und ermöglicht höhere Zuschüsse. Die Handwerkskammern vergeben das Brandenburger Umweltsiegel im Rahmen der Umwelt- und Klimapartnerschaft Brandenburg.
Umwelt- und Klimapartnerschaft Brandenburg
Die Handwerkskammer Potsdam ist aktives Mitglied der Umwelt- und Klimapartnerschaft Brandenburg. Die Kooperationsvereinbarung wurde 1999 erstmals zwischen Landesregierung und Wirtschaft beschlossen und zuletzt 2021 bis 2024 verlängert. Ziel der Vereinbarung ist es, die umwelt- und klimapolitischen Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsam zu bewältigen und Initiativen zu entwickeln, die zur Zielerreichung im Sinne einer Nachhaltigkeit und Klimaneutralität bis 2045 beitragen. Darüber hinaus soll die Vereinbarung dazu dienen, frühzeitig bzw. regelmäßig in einen Dialog zwischen Wirtschaft und Landesregierung zu aktuellen umwelt- und klimapolitischen Themen einzutreten.
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wirtschaft-und-umwelt/umweltpartnerschaft/
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit beschreibt ein ganzheitliches Ressourcenmanagement in einer ökologischen, sozialen und ökonomischen Dimension. Das Grundkonzept basiert auf intergenerationeller Gerechtigkeit, durch welche verhindert werden soll, daß begrenzte Ressourcen für künftige Generationen nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Ressourcenbegriff ist hier weit ausgelegt und umfasst insbesondere auch Ziele wie die Bekämpfung von Armut und Hunger oder die Etablierung und Pflege hochwertiger Bildung. Die Ausübung von Handwerk beeinflusst viele Aspekte von Nachhaltigkeit positiv. Betriebe, die dies auch nach außen sichtbar dokumentieren wollen, können dies durch einen Nachhaltigkeitsbericht erreichen.
https://nachhaltiges-handwerk.de/
Die gesetzliche Grundlage für einen Nachhaltigkeitsbericht bildet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die ab 2024 zunächst große Unternehmen und bis 2026 auch börsennotierte KMU zur Offenlegung verpflichtet. Die meisten KMU im Handwerk werden nicht unmittelbar von dieser Pflicht betroffen sein. Allerdings könnten zuliefernde Handwerkbetriebe mittelbar berichtspflichtig werden. Ähnliches ist zu erwarten bei der Beantragung von Fördermitteln und Krediten oder beim Abschluss einer Versicherung.
Arbeitsgruppe Nachhaltige Unternehmensführung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
„Selbstgemachte“ Energie ist häufig deutlich preiswerter als jene in einem Versorgungsvertrag. Entscheidend sind hier die sogenannten Gestehungskosten, in denen die gesamten Produktionskosten für eine Kilowattstunde abgebildet sind. Eine Photovoltaikanlage erzeugt Elektroenergie aus Sonnenlicht. Da dieses kostenfrei zur Verfügung steht fallen nur die Investitions- und Wartungskosten an, die in der Regel auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren berechnet werden. Gestehungskosten aus einer PV-Anlage liegen i.d.R. bei ca. 11 ct/kWh gegenüber einem Netzbezug nach Neuvertrag von ca. 80 ct/kWh.
Interessierte und engagierte Handwerksbetriebe können kostenfrei Mitglied der Arbeitsgruppe Nachhaltige Unternehmensführung in KMU werden. Die Gruppe tagt regelmäßig zu verschiedenen thematischen Schwerpunkten und dient insbesondere als Ort des Erfahrungsaustausches. Die AG-Leitung wird kooperativ von der Handwerkskammer Potsdam und Industrie- und Handelskammer Potsdam wahrgenommen. Die Arbeitsgruppe ist Teil der Nachhaltigkeitsplattform Brandenburg.
Nachhaltigkeitsplattform Brandenburg
Die Handwerkskammer Potsdam ist aktives Mitglied der Nachhaltigkeitsplattform Brandenburg und ist personell in der Steuerungsgruppe und dem Koordinierungskreis vertreten. Die Plattform dient der Bündelung und Kommunikation von Nachhaltigkeitsinitiativen im Land Brandenburg. Die Nachhaltigkeitsplattform berät den Nachhaltigkeitsbeirat der Landesregierung.
https://plattform-bb.de/
Kontakt
Berater für Innovation und Technologie im Handwerk (BIT) sowie Teamleiter Technik und Innovation
Tel. +49 33207 34-209