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Arbeit mit Gefahrenstoffen erfordert SachkundeUmgang mit Asbest

Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt mit seiner Gesundheit. Doch nicht nur das: Arbeiten ohne Sachkundenachweis ziehen in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich. Dies wird oft nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet – das zeigen zahlreiche Ermittlungsverfahren, die gegen Betriebe und Privatpersonen eingeleitet wurden.



Für den Umgang mit dem Gefahrenstoff und die Entsorgung sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Betriebe, die Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten vornehmen oder diese entsorgen, müssen ein entsprechendes Sachwissen nachweisen. Der „kleine Asbestschein“ etwa belegt diese Sachkunde gemäß Anlage 4c der TRGS 519. Bei Sanierungen und ähnlichen Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis als „großer Asbestschein“ gemäß Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden. Die Sachkundenachweise gelten für einen Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Weiterbildungstipp:

Die Handwerkskammer Potsdam bietet in ihrem Bildungszentrum in Götz Lehrgänge zum Thema sowie Auffrischungskurse an. Alle Lehrgänge, der zweitägige kleine Asbestschein, der viertägige große Asbestschein und auch die Auffrischungslehrgänge für den kleinen Asbestschein und den großen Asbestschein stehen auf dem Kursplan. Die Bildungsberater informieren Sie gern näher.



Juliane Krüger
Beratung zu Fortbildungs- und Meisterkursen

Tel. +49 33207 34-103

Fax +49 33207 34-340

juliane.krueger--at--hwkpotsdam.de

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