
Investitionsbooster gestartetSteuerentlastung auch für Handwerksbetriebe
Die neue Bundesregierung hat damit begonnen, ihre angekündigten Maßnahmen zur Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft umzusetzen. Als Erstes soll der sogenannte . Investitionsbooster verwirklicht werden, mit dem die deutsche Wirtschaft um 17 Milliarden Euro im Jahr entlastet werden soll.
Das entsprechende „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ wurde zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit größtenteils zum 19. Juli 2025 in Kraft getreten. Einzelne Maßnahmen greifen bereits rückwirkend für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 erfolgt sind.
Mit dem auch als „Investitionsbooster“ bezeichneten Gesetz sollen Investitions- und Standortanreize geschaffen und insbesondere Unternehmen steuerlich entlastet werden.
Die wesentlichen Inhalte für Handwerksbetriebe im Überblick:
- Degressive AfA: Maximaler Abschreibungssatz von 30 Prozent der Anschaffungskosten bzw. des Restbuchwerts für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Investitionen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 (§ 7 Abs. 2 EStG)
- Arithmetisch-degressive AfA für E-Fahrzeuge: Wahlrecht zur Abschreibung neu angeschaffter reiner E-Fahrzeuge mit festen Sätzen (75 Prozent im Anschaffungsjahr, danach gestaffelt bis zur Vollabschreibung nach sechs Jahren, § 7 Abs. 2a EStG); gilt für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028
- Körperschaftsteuer: Stufenweise Senkung ab dem Veranlagungszeitraum 2028 jährlich um einen Prozentpunkt bis auf zehn Prozent ab dem Jahr 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG)
- Thesaurierungsbegünstigung: Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 % auf 25 % ab dem Veranlagungszeitraum 2032 (§ 34a Abs. 1 Satz 1 Satz 1 EStG)
- Dienstwagenbesteuerung: Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 und S. 3 Nr. 3 EStG für die 0,25 Prozent-Regelung bei Elektrofahrzeugen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro (für Anschaffungen ab dem 1. Juli 2025)
Die Handwerkskammer Potsdam berät ihre Mitgliedsbetriebe kostenfrei über die Änderungen und unterstützt bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Investitionen – von Maschinenanschaffung über Digitalisierung bis zur Betriebserweiterung.
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