
Rentenberatung für Handwerker
Die Handwerkskammer Potsdam bietet gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung eine kostenlose Rentenberatung an. Einmal im Monat haben Existenzgründerinnen und Existenzgründer, aktive Handwerker und Ruheständler die Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen – entweder in den Räumen der Handwerkskammer Potsdam oder am Bildungs- und Innovationscampus Handwerk (BIH) in Götz.
Die Beratung hilft dabei, alle Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung zu klären. Dazu gehören unter anderem:
- Informationen zur Versicherungspflicht für selbstständige Handwerker und mögliche Befreiungen
- Unterstützung bei Anträgen zur Rentenversicherungspflicht, Befreiung oder freiwilligen Beitragszahlung
- Hilfe bei der Beschaffung und Beglaubigung wichtiger Unterlagen
- Prüfung von Rentenansprüchen und individuelle Beitragsberechnungen
- Beratung zu Rentenbeginn, Erwerbsminderungsrente oder Kindererziehungszeiten
Versicherungspflicht für Handwerker – wer ist betroffen?
Selbstständige Handwerker, die in der Handwerksrolle für zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A) eingetragen sind, unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.
Für diese gilt:
- Pflichtversicherung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, KG, OHG), sofern die Gesellschafter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.
- Befreiungsmöglichkeit für Handwerksmeister mit mindestens 18 Jahren Pflichtbeiträgen – auch frühere angestellte Tätigkeiten oder Kindererziehungszeiten werden angerechnet.
- Keine Versicherungspflicht für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) oder Einzelunternehmer, die bereits eine Vollrente beziehen oder einen qualifizierten Betriebsleiter beschäftigen.
Auch für Handwerksbetriebe der Anlage B besteht in der Regel keine Versicherungspflicht. Dennoch kann es sinnvoll sein, auf Antrag in die Versicherung einzutreten, um Rentenansprüche zu sichern.
Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen und wird jährlich neu festgelegt. In den ersten drei Jahren nach Gründung kann der halbe Regelbeitrag gezahlt werden, alternativ ist eine einkommensgerechte Beitragszahlung möglich.
Ein Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung führt die ausführliche Beratung durch. Die Beratung ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Alle Termine der Rentenberatung und weitere Termine sind hier zu finden.
Ansprechpartnerin
Abteilungsleiterin Wirtschaftsförderung, Umwelt und Technologie
Tel. +49 331 3703-170
Fax +49 331 3703-8170