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Mindestlohnerhöhung bringt Herausforderungen für das Handwerk – Handwerkskammertag begrüßt verlässliche SozialpartnerschaftPresseinformation Nr. 48 vom 27. Juni 2025

Cottbus/Frankfurt (Oder)/Potsdam. Die Mindestlohnkommission hat am heutigen Tag eine neue Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen.

Dazu äußert sich der Präsident des Handwerkskammertages des Landes Brandenburg, Robert Wüst: „Angesichts der aktuell sehr schwierigen Situation vieler brandenburgischer Handwerksbetriebe hat die heutige Entscheidung der Mindestlohnkommission große Bedeutung. Positiv ist, dass sich die Kommission mit ihrer einstimmigen Entscheidung jeder politischen Instrumentalisierung widersetzt hat. Das ist ein starkes Signal für eine verantwortungsbewusste Sozialpartnerschaft. Gleichwohl wird die Anhebung des Mindestlohns zahlreiche Handwerksbetriebe in Brandenburg vor erhebliche Herausforderungen stellen – insbesondere in Branchen, die ohnehin unter starkem Kosten- und Wettbewerbsdruck stehen.“

In diesem Zusammenhang weist der Handwerkskammertag auf die dringende Notwendigkeit hin, mittelständische Betriebe in Brandenburg gezielt zu entlasten – durch Bürokratieabbau, eine faire Auftragsvergabe sowie steuerliche Erleichterungen. Nur so lassen sich die steigenden Lohnkosten abfedern. „Wir stehen zum Grundsatz guter Arbeit und fairer Bezahlung – das muss aber durch wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen begleitet werden. Das brandenburgische Handwerk braucht Verlässlichkeit, nicht nur bei Löhnen, sondern auch bei Kosten, Personal und Marktbedingungen“, so Wüst weiter.

Ines Weitermann

Pressesprecherin

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