Neue Mindestlöhne ab 1. März 2018
Seit dem 1. März 2018 gelten neue Mindestlöhne für das Dachdeckerhandwerk, das Baugewerbe und das Gebäudereinigerhandwerk. Diese wurden im Bundesanzeiger vom 27. Februar 2018 bekannt gemacht.
Seit dem 1. März 2018 gelten neue Mindestlöhne für das Dachdeckerhandwerk, das Baugewerbe und das Gebäudereinigerhandwerk. Diese wurden im Bundesanzeiger vom 27. Februar 2018 bekannt gemacht.