
E-Lastenfahrräder Neue Förderung seit 1. Oktober 2024
Die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern wird seit dem 1. Oktober weiterhin finanziell unterstützt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen sowie Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen.
Gefördert werden maximal 3.500 Euro pro Rad, das sind 1.000 Euro mehr pro Rad als bisher. Damit können E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die großvolumige und/oder besonders schwere Lasten befördern können, besser gefördert. Die Förderquote beträgt weiterhin 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Auch Handwerksbetriebe können von der Förderung profitieren.
Um in den Fördergenuss zu kommen, muss vor dem Kauf der Antrag gestellt werden. Das Fahrrad muss neu sein, und es dürfen nur Lasten transportiert werden.
Informationen zur Antragstellung: https://www.bafa.de/elr
Weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung:
Berater für Innovation und Technologie im Handwerk (BIT) sowie Teamleiter Technik und Innovation
Tel. +49 33207 34-209
Ansprechpartner
Berater für Innovation und Technologie im Handwerk (BIT) sowie Teamleiter Technik und Innovation
Tel. +49 33207 34-209