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Neuausrichtung des Umweltbonus

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Diese soll sich ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kfz konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Die Anschaffung von gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen wird nur noch bis 31. August 2023 gefördert.

Der sogenannte Umweltbonus wird ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert. So soll der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst werden.

Ab dem 1. September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem nur noch Privatpersonen begrenzt, auch Handwerksbetriebe gehen ab diesem Zeitpunkt leer aus und erhalten keinen Zuschuss mehr. Daher sollten Handwerkerinnen und Handwerker geplante Vorhaben prüfen und wenn möglich vorziehen, wenn sie, wenngleich auch nur noch den abgesenkten Bonus erhalten wollen. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.

Die Eckpunkte im Detail:

Förderung ab dem 1.1.2023

  • Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
  • Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
    • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
    • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000
      Euro: 3.000 Euro.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.

Förderung ab dem 1.9.2023

  • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.
  • Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.

Förderung ab dem 1.1.2024

  • Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen.



Ansprechpartner:

Jan-Hendrik Aust
Teamleiter Technik und Innovation

Tel. +49 33207 34 209

jan-hendrik.aust--at--hwkpotsdam.de

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