MyHammer

MyHammer verlangt Handwerkskarte

Ab sofort können nur noch Inhaber einer Handwerkskarte oder einer Gewerbekarte ihrer örtlichen Handwerkskammer bei MyHammer Handwerksaufträge gewinnen. Damit fördert MyHammer den fairen Wettbewerb unter Handwerkern und schafft mehr Transparenz. Gleichzeitig wird die Qualität der Angebote für Auftraggeber erhöht und die Schwarzarbeit im Sinne der Handwerksordnung (HWO) bekämpft, also Handwerksarbeiten ohne die erforderliche Erlaubnis.

Die Teilnahmevoraussetzungen für MyHammer Ausschreibungen im Handwerksbereich orientieren sich an den rechtlichen Regelungen der Handwerksordnung (HWO), die zwischen zulassungspflichtigem Handwerk, zulassungsfreien Gewerken und handwerksähnlichem Gewerbe unterscheidet.

Handwerker, die ein zulassungspflichtiges Handwerk (gem. Anlage A der HWO) ausüben dürfen, können dies mit ihrer Handwerkskarte bzw. dem Eintrag in die Handwerksrolle nachweisen, und Handwerker, die zulassungsfreie oder handwerksähnliche Gewerke (gem. Anlage B der HWO) ausüben wollen, benötigen dafür eine Gewerbekarte ihrer örtlichen Handwerkskammer. Die Gewerbekarte wird häufig der Einfachheit halber ebenfalls „Handwerkskarte“ genannt.

Wollen Handwerker auch weiterhin an MyHammer Ausschreibungen für Handwerksaufträge teilnehmen, müssen sie einen dieser Nachweise bei MyHammer vorlegen.