Änderungen sind bei Vertragsabschluss zu beachtenMindestausbildungs-Vergütung steigt
Mit Beginn des Jahres 2021 stieg die Mindestausbildungsvergütung nach vorgesehenem Stufenmodell des Berufsbildungsgesetzes. So erhalten Auszubildende mit Ausbildungsbeginn zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2021 im ersten Lehrjahr 550,00 Euro, im zweiten 649 Euro, im dritten 742,50 Euro und im vierten Lehrjahr 770,00 Euro. Diese Vergütung ist für alle Ausbildungsbetriebe bindend. Die tarifvertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung bleibt hiervon unberührt. Voraussetzung ist die Anwendbarkeit des Tarifvertrages. Von der Erhöhung nicht betroffen sind bestehende Berufsausbildungsverträge, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 abgeschlossen wurden und bei denen die Ausbildung bis zu diesem Stichtag bereits begonnen hat. Sie gelten in der bestehenden Fassung weiter. Somit wirkt sich die gestiegene Mindestausbildungsvergütung nicht auf laufende Ausbildungsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber aus.
Bei Fragen stehen die Ausbildungsberaterinnen der Handwerkskammer Potsdam ihren Mitgliedsbetrieben zur Verfügung:
Maria Wilke
Ausbildungsberatung
Tel. +49 331 3703-163
Fax +49 331 3703-8163
Simone Kahle
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