Maler
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Maler- und Lackiererhandwerk: Mindestlohn ab 1. Mai 2017

Am 28. April 2017 wurde die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 25. April 2017  im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die neuen Mindestlöhne gelten als rechtsverbindlich im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ab 1. Mai 2017.

Die Verordnung tritt am 30. April 2021 außer Kraft.

Mindestlohn 2 "Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)"

Tarifgebiet West (einschließlich Berlin)
  • ab 1. Mai 2017  -  13,10 Euro/Stunde
  • ab 1. Mai 2018  -  13,30 Euro/Stunde
  • ab 1. Mai 2020  -  13,50 Euro/Stunde
Tarifgebiet Ost
  • ab 1. Mai 2017  -  11,85 Euro/Stunde
  • ab 1. Mai 2018  -  12,40 Euro/Stunde
  • ab 1. Mai 2019  -  12,95 Euro/Stunde
  • ab 1. Mai 2020  -  13,50 Euro/Stunde

Mindestlohn 1 "Ungelernte Arbeitnehmer"

  • ab 1. Mai 2017  -  10,35 Euro/Stunde
  • ab 1. Mai 2018  -  10,60 Euro/Stunde
  • ab 1. Mai 2019  -  10,85 Euro/Stunde
  • ab 1. Mai 2020  -  11,10 Euro/Stunde 

Mindestlöhne gelten wie ein Gesetz für alle Betriebe, die in Deutschland Malerarbeiten erbringen. Fälligkeitszeitpunkt ist der 15. Kalendertag des Folgemonats. Die Mindestlöhne gelten nicht für Fahrzeug- und Metalllackierer, die in stationären Werkstätten tätig sind, für jugendliche Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie für gewerbliches Reinigungspersonal und anderes gewerbefremdes Hilfspersonal, das ausschließlich in den Verwaltungs-, Verkaufs- und Sozialräumen des Betriebes tätig ist.

Es gilt der Mindestlohn der Arbeitsstelle (Baustelle). Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf den Mindestlohn ihres Einstellungsortes (Betriebssitz). Ist der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben die Arbeitnehmer Anspruch auf den höheren Mindestlohn der Arbeitsstelle, solange sie auf dieser Arbeitsstelle tätig sind.

Verstöße können zu Sanktionen, wie Bußgeldern, Strafsanktionen, Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge bzw. auch zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen.

Die vollständige Übersicht aller gültigen Mindestlöhne finden Sie unter www.zoll.de